Ihr Unternehmen hat eine Klage, einen Zahlungsbefehl oder ein anderes gerichtliches Schriftstück aus dem Ausland erhalten, oft in fremder Sprache.
Was jetzt zählt
- Nicht liegen lassen: Die Fristen richten sich nach dem ausländischen Verfahrensrecht und können kurz sein. Ein Versäumnisurteil kann in Deutschland vollstreckbar sein.
- Das Zustelldatum festhalten und prüfen, ob die Zustellung wirksam war.
- Die Zuständigkeit des ausländischen Gerichts ist früh zu rügen; wer sich zur Sache einlässt, kann sie begründen.
- Vor Ort braucht es in der Regel einen dort zugelassenen Anwalt; ich koordiniere das und bleibe Ihr Ansprechpartner.
- Parallel prüfen, ob ein Verfahren in Deutschland sinnvoll ist.
Welche Unterlagen ich brauche
- das Schriftstück mit Umschlag, Übersetzung und Zustellungsnachweis
- den zugrunde liegenden Vertrag mit AGB
- die Korrespondenz mit der Gegenseite
- Angaben zu Vermögen oder Niederlassungen im Ausland
Wie es weitergeht
Schicken Sie mir die Unterlagen per E-Mail an kanzlei@bauer.legal oder nutzen Sie die Terminanfrage; nennen Sie dabei eine laufende Frist. Ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktags und sage Ihnen, wie es weitergehen kann. Läuft die Frist schon bald ab, rufen Sie am besten an: 033365 784007. Wie eine Zusammenarbeit abläuft und wie abgerechnet wird, lesen Sie unter Wie wir zusammenarbeiten.
Mehr dazu: Zivil- und Handelsrecht.
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.