Nach Maß.
Ich bin Ihr Rechtsanwalt für geistiges Eigentum, IT- und Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Informationstechnologierecht sowie Wirtschaftsmediator – Ihr Lotse auf meinen Gebieten des Rechts.
Rechtsgebiete
- Informationstechnologierecht (IT-Recht) – Softwareentwicklung/-vertrieb, IT-Projekte, Recht der Informationsgesellschaft und der Digitalisierung, Industrie 4.0, Webdesign, Internetrecht, KI, Datenschutz (Datenschutzgrundverordnung – DSGVO)
- Allgemeines Zivil- und Handelsrecht, insbesondere Kaufrecht (E-Commerce, europaweit verkaufen), Werkvertragsrecht, Baurecht (Baumängel), Nachbarrecht, Dienstvertrag, Erstellung und Verhandlung von Verträgen, AGB (auch auf Englisch); Lokalisierung aus dem anglophonen Sprachraum
- Arbeitsrecht (Telearbeit / HomeOffice / Remote Work; Kündigungsschutzklagen)
- Geistiges Eigentum, insbesondere Urheberrecht, Markenrecht und Know-How-Schutz (u.a. Abmahnungen, z.B. wg. Downloads durch Filesharing)
- Gesellschaftsrecht, Kooperationsrecht, Kooperation zwischen Unternehmen, GmbH, GbR, Vereinsrecht
- Medienrecht, z.B. Presserecht, Verlagsrecht, Äußerungsrecht (z.B. Veröffentlichungen, Bewertungen, Kommentare)
- Wettbewerbsrecht, insbesondere im E-Commerce (z.B. Webshops, AGB, Werberecht, eBay, Widerrufserklärung)
- Wirtschaftsmediation
Fragen aus anderen Rechtsgebieten übernehme ich, wenn wir das vereinbaren.
Meine anwaltlichen Dienste erbringe ich für Sie kompetent, erfahren, qualifiziert, verschwiegen und zuverlässig.
Erstgespräch und Erstberatung
Das Erstgespräch, telefonisch oder per Nachricht, ist in der Regel kostenlos und dauert meist bis zu 10 Minuten. Dabei erfahren Sie in der Regel bereits eine grobe erste rechtliche Einordnung der Angelegenheit.
Eine Erstberatung (Telefon/online) zu einem Themenkomplex kostet EUR 49,98 (inkl. MwSt.) und dauert in der Regel bis zu 30 Minuten. Dies ist meist mit der Sichtung von Unterlagen während des Gesprächs verbunden. Sie erhalten innerhalb eines Gesprächs eine erste und überschlägige Beratung für einen geringen Pauschalpreis. In vielen Fällen ist die Angelegenheit für Sie damit rechtlich bereits geklärt. Auch zur Einholung einer Zweitmeinung geeignet! Mehr Informationen dazu hier.
Honorar
Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt für die Abrechnung das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das die Kosten im Wesentlichen am Streitwert fest macht. Damit ist für viele Fälle eine ordnungsgemäße rechtliche Aufarbeitung und eine faire und günstige Vergütung gesichert.
Für andere Fälle wird eine Vergütungsvereinbarung getroffen. Der Stundensatz ist wettbewerbsfähig, meine Arbeitsweise digital, rationell und fokussiert.
- Transparenz: Auf Wunsch erhalten Sie mit jeder Abrechnung einen Tätigkeitsnachweis.
- Budget: Wir können vereinbaren, dass ich Sie informiere, sobald ein bestimmter Betrag erreicht ist; einen Zwischenstand können Sie jederzeit anfordern.
- Erstattung durch die Gegenseite: Gewinnen Sie oder einigen Sie sich, muss die Gegenseite in der Regel nur die gesetzlichen Gebühren erstatten. Ein darüber hinausgehendes vereinbartes Honorar tragen Sie selbst.
Für eine über das Normale hinaus besonders beschleunigte Bearbeitung kann ggf. ein Aufschlag von 25 %, sowie ein Aufschlag von ggf. weiteren 50 % für Arbeit außerhalb der regulären Geschäftszeiten (Wochenende, Feiertage, nach Feierabend) auf den Stundensatz vereinbart werden. Die Einhaltung von Fristen, für die ich die Verantwortung übernommen habe, ist selbstverständlich von einer Zusatzvereinbarung unabhängig.
Leistungsstufen
Der Mandant/die Mandantin bestimmt insbesondere bei einer Abrechnung nach Zeitaufwand im Wesentlichen den zu leistenden Aufwand und damit seine/ihre Kosten. Je mehr anwaltlicher Aufwand geleistet wird, desto abgesicherter ist in der Regel die rechtliche Position.
Es gibt bei der Erbringung meiner anwaltlichen Dienste vier verschiedene Leistungsstufen; welche zu Ihrer Angelegenheit passt, schlage ich Ihnen vor:
- Stufe 1 (Review): Einschätzung der Rechtslage und Kurz-Check
Oft wird beauftragt, über die Angelegenheit „drüber zu schauen, einzuschätzen, was die Rechtslage ist und ggf. ein Schreiben zu machen“. Der Mandant gibt typischer Weise einen eher knappen Zeitrahmen und den zu treibenden Aufwand vor, die Kosten sollen eher begrenzt sein. Der Leistungsmaßstab ist der einer Erstberatung vergleichbar. - Stufe 2 (Standard): Ordnungsgemäße Aufarbeitung und Erstellung notwendiger Mittel
Die Angelegenheit ist dem Mandanten durchaus wichtig und muss unter Ausschöpfung angemessener Zeit sowie entsprechender rechtlicher Mittel ordnungsgemäß aufgearbeitet werden, aber mit Blick auf den Aufwand und die Kosten. Der Aufwand ist mittlerer Art und Güte. - Stufe 3 (Intensiv): Vertiefte Prüfung und strategische Absicherung
Die Angelegenheit ist dem Mandanten sehr wichtig und ein entsprechender erhöhter Aufwand ist hier gerechtfertigt. Auch hohe Kosten sind in der Gesamtschau gerechtfertigt. - Stufe 4 (Wissenschaft): Systemische Analyse und rechtsphilosophisch fundierte Ausarbeitung
Schließlich gibt es die quasi wissenschaftliche Ausarbeitung, bei der Zeit und Geld kaum eine Rolle spielt. Eine solche Beauftragung ist eher die Ausnahme.
Umfang des Auftrags
Gerichtliche, behördliche u.a. Termine nehme ich selbst für Sie wahr, oder ggf. durch eine(n) entsprechend qualifizierte(n) Kollegen (-in).
Ortsunabhängig
Termine finden in geeigneten Fällen im Videogespräch oder telefonisch statt, erforderlichenfalls selbstverständlich auch vor Ort; Reisezeiten und Fahrtkosten entfallen dann für Sie. Bei der Bearbeitung Ihres Mandats setze ich, wo sinnvoll und mit der anwaltlichen Verschwiegenheit vereinbar, auch unterstützende Technologien einschließlich Künstlicher Intelligenz ein; die rechtliche Bewertung und Verantwortung liegt dabei stets bei mir persönlich.
Bei Beauftragung im Zusammenhang mit einer Klage sind ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht umfasst:
Die umfassende Prüfung, Aufarbeitung, Bewertung und prozessuale Geltendmachung von weiteren Ansprüchen oder von Gegenansprüchen des Mandanten, die über die bloße Abwehr der Klageforderung hinausgehen, insbesondere die Prüfung, Vorbereitung und Erhebung einer Widerklage. Ebenfalls ohne ausdrückliche gesonderte Vereinbarung nicht umfasst ist die Prüfung und Bewertung, ob dem Mandanten über den bereits erteilten Klageauftrag bzw. die bereits geltend gemachte Forderung hinaus weitere Ansprüche zustehen und diese im Wege einer Klageerweiterung oder gesondert geltend gemacht werden können.
Steuerliche und bilanzielle Aspekte werden in der Regel nicht geprüft; hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.
Ihre Mitwirkung ist mit entscheidend dafür, dass meine anwaltlichen Dienste Ihnen zum bestmöglichen Erfolg verhelfen. Was Sie dazu beitragen können, lesen Sie unter Wie wir zusammenarbeiten.
Selbstverständlich können Sie mich jederzeit wegen der gewünschten Leistung sowie den entstandenen oder zu erwartenden Kosten ansprechen!
Rechtsschutzversicherungen werden grds. akzeptiert; was sie erstattet, hängt allerdings vom Versicherungsvertrag ab. Es gelten die Mandatsbedingungen.