Leistungen: Überblick, Beschreibung und Kosten

Ich bin Rechtsanwalt für Zivilrecht und Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Informationstechnologierecht sowie Wirtschaftsmediator.

Meine zentralen Tätigkeitsbereiche sind:
Informationstechnologie – Geistiges Eigentum – Kooperationen

  • Informationstechnologierecht (IT-Recht) – Softwareentwicklung/-vertrieb, IT-Projekte, Recht der Informationsgesellschaft und der Digitalisierung, Industrie 4.0,  Webdesign, Internetrecht, Datenschutz (Datenschutzgrundverordnung – DSGVO)
  • Allgemeines Zivil- und Handelsrecht, insbesondere Kaufrecht (E-Commerce, europaweit verkaufen), Werkvertragsrecht, Baurecht (Baumängel), Nachbarrecht, Dienstvertrag, Erstellung und Verhandlung von Verträgen, AGB (auch auf Englisch); Lokalisierung aus dem anglophonen Sprachraum
  • Arbeitsrecht (Telearbeit / HomeOffice / Remote Work; Kündigungsschutzklagen)
  • Geistiges Eigentum, z.B. Urheberrecht und Markenrecht (u.a. Abmahnungen, z.B. wg. Downloads durch Filesharing)
  • Gesellschaftsrecht, Kooperationsrecht, Kooperation zwischen Unternehmen, GmbH, GbR, Vereinsrecht
  • Medienrecht, z.B. Presserecht, Verlagsrecht, Äußerungsrecht (z.B. Bewertungen, Kommentare)
  • Wettbewerbsrecht, insbesondere im E-Commerce (z.B. Webshops, AGB, Werberecht, eBay, Widerrufserklärung)
  • Wirtschaftsmediation

Meine anwaltlichen Dienste erbringe ich für Sie kompetent, erfahren, qualifiziert, verschwiegen und zuverlässig.

Das Erstgespräch ist kostenlos und dauert in der Regel bis zu 10 Minuten. Dabei erfahren Sie in der Regel bereits eine grobe erste rechtliche Einordnung der Angelegenheit.

Eine Erstberatung zu einem Themenkomplex kostet aktuell grundsätzlich EUR 49,98 (inkl. MwSt.) und dauert in der Regel bis zu 30 Minuten. Dies ist meist mit der Sichtung von Unterlagen während des Gesprächs verbunden. Sie erhalten innerhalb eines Gesprächs eine erste und überschlägige Beratung für einen geringen Pauschalpreis. In vielen Fällen ist die Angelegenheit für Sie damit rechtlich bereits geklärt. Auch zur Einholung einer Zweitmeinung geeignet! Mehr Informationen dazu hier.

Erstgespräch und Erstberatung, sowie andere Besprechungstermine, finden bis auf Weiteres derzeit in der Regel telefonisch oder online (per Videotelefonie) statt, die Erstberatung ggf. auch per E-Mail. Sprechen Sie mich gerne an!

Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt für die Abrechnung das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das die Kosten im Wesentlichen am Streitwert fest macht. Damit ist für viele Fälle eine ordnungsgemäße rechtliche Aufarbeitung und eine faire und günstige Vergütung gesichert.

Für andere Fälle wird eine Vergütungsvereinbarung getroffen. Der Stundensatz ist sehr wettbewerbsfähig, meine Arbeitsweise sehr rationell.

Leistungsbeschreibung

Der Mandant/die Mandantin bestimmt insbesondere bei einer Abrechnung nach Zeitaufwand im Wesentlichen den zu leistenden Aufwand und damit seine/ihre Kosten. Je mehr anwaltlicher Aufwand geleistet wird, desto abgesicherter ist in der Regel die rechtliche Position.

Es gibt bei der Erbringung meiner anwaltlichen Dienste vier verschiedene Leistungsstufen.

1. Oft wird beauftragt, über die Angelegenheit “drüber zu schauen, einzuschätzen, was die Rechtslage ist und ggf. ein Schreiben zu machen”. Der Mandant gibt typischer Weise einen eher knappen Zeitrahmen und den zu treibenden Aufwand vor, die Kosten sollen eher begrenzt sein. Der Leistungsmaßstab ist der einer Erstberatung vergleichbar.

2. Die Angelegenheit ist dem Mandanten durchaus wichtig und muss unter Ausschöpfung angemessener Zeit sowie entsprechender rechtlicher Mittel ordnungsgemäß aufgearbeitet werden, aber mit Blick auf den Aufwand und die Kosten. Der Aufwand ist mittlerer Art und Güte.

3. Die Angelegenheit ist dem Mandanten sehr wichtig und ein entsprechender erhöhter Aufwand ist hier gerechtfertigt. Auch hohe Kosten sind in der Gesamtschau gerechtfertigt.

4. Schließlich gibt es die quasi wissenschaftliche Ausarbeitung, bei der Zeit und Geld kaum eine Rolle spielt. Eine solche Beauftragung ist eher die Ausnahme.

Für eine über das Normale hinaus besonders beschleunigte Bearbeitung kann ggf. ein Aufschlag von 25 %, sowie ein Aufschlag von ggf. weiteren 50 % für Arbeit außerhalb der regulären Geschäftszeiten (Wochenende, Feiertage, nach Feierabend) auf den Stundensatz vereinbart werden. Die Einhaltung von Fristen, für die ich die Verantwortung übernommen habe, ist selbstverständlich von einer Zusatzvereinbarung unabhängig.

Zu guter Letzt ist natürlich auch Ihre Mitwirkung mit entscheidend dafür, dass meine anwaltlichen Dienste Ihnen zum bestmöglichen Erfolg verhelfen.

Selbstverständlich können Sie mich jederzeit wegen der gewünschten Leistung sowie den entstandenen oder zu erwartenden Kosten ansprechen!

Es gelten die Mandatsbedingungen.

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