Informationstechnologierecht (IT-Recht)

Sauber aufgesetzt.

Wer mich im IT-Recht anspricht, kommt meist in einer von drei Lagen. Ein Vertrag soll geschlossen werden, und niemand weiß genau, was darin geregelt sein muss. Ein Projekt läuft bereits und gerät aus dem Ruder: Termine verschieben sich, der Umfang wächst, die Abnahme rückt in die Ferne. Oder es geht um Daten, etwa eine Auskunft, die verlangt wird, eine Löschung, die ausbleibt, oder einen Schadensersatzanspruch nach der Datenschutz-Grundverordnung.

Ich berate und vertrete Anbieter wie Softwarehäuser, Agenturen und IT-Dienstleister ebenso wie deren Kunden, außergerichtlich und vor Gericht. Je früher jemand mit Sachkenntnis auf eine Sache schaut, desto größer ist der Spielraum.

Themen

  • Softwareerstellung – Entwicklungsverträge, Werk- oder Dienstvertrag, agile Projekte, Abnahme.
  • Softwarelizenzen – Nutzungsrechte, Lizenzmodelle, Gebrauchtsoftware, Lizenzprüfungen durch Hersteller.
  • SaaS und Cloud – Nutzungsbedingungen, Verfügbarkeit, Datenzugriff und Ausstieg.
  • Pflege, Support und Service Levels – Reaktionszeiten, Vertragsstrafen, Kündigung.
  • IT-Outsourcing und Rechenzentrumsleistungen.
  • Open-Source-Software – Lizenzpflichten beim Einsatz und bei der Weitergabe.
  • Webdesign und Agenturverträge – Leistungsumfang, Rechte an Gestaltung und Code.
  • AGB und Nutzungsbedingungen für IT-Leistungen, auch auf Englisch.
  • IT-Projekte in der Krise – Verzug, Mehraufwand, Änderungswünsche, Mängel, Kündigung und Rückabwicklung.
  • Datenschutz – Auskunft, Löschung und Schadensersatz nach der DSGVO, auch gegenüber Registern und Auskunfteien; Auftragsverarbeitung; Datenschutzhinweise.
  • Datenrecht und Data Act – Rechte an Maschinen- und Nutzungsdaten, Datenzugang und Datenweitergabe.
  • IT-Sicherheit, NIS2 und BSIG – Pflichten der Geschäftsleitung, Verträge mit Dienstleistern, Vorgehen nach einem Cyberangriff.
  • Kirchliche Einrichtungen – eigener Datenschutz und eigene IT-Sicherheitsvorgaben: EKD-Datenschutzgesetz (DSG-EKD) und IT-Sicherheitsverordnung der EKD (ITSVO-EKD), Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) mit Durchführungsverordnung (KDG-DVO), jeweils mit eigenen kirchlichen Datenschutzaufsichten.
  • Künstliche Intelligenz – Pflichten nach der KI-Verordnung, Verträge über KI-Systeme, Einsatz von KI im Unternehmen.
  • E-Commerce – Online-Shops und Plattformhandel, Vertragsschluss im Internet, Widerrufsrecht.
  • Plattformen und Online-Dienste – Pflichten von Plattformbetreibern, Umgang mit Inhalten Dritter.
  • Domains – Streit um Domainnamen, Kennzeichenrechte im Netz.
  • Vergabe- und Strafrecht mit IT-Bezug – Mandate in diesen Rechtsgebieten übernehme ich in der Regel nicht. Ich stehe aber für die ergänzende Beratung zu den IT-rechtlichen Fragen bereit, etwa zur Leistungsbeschreibung oder zu technischen Sachverhalten.
  • Streitbeilegung – Wirtschaftsmediation und Schiedsverfahren in IT-Streitigkeiten.

Wenn ein IT-Projekt schiefgeht

IT-Projekte scheitern häufig, und selten aus technischen Gründen. Meist wurden Rechte und Pflichten der Beteiligten nie klar verteilt. Wer schuldet welches Ergebnis? Was ist eine Änderung, was war ohnehin geschuldet? Wann gilt etwas als abgenommen? Wer trägt das Risiko, wenn Zulieferungen ausbleiben?

Diese Fragen lassen sich vorher im Vertrag klären, mit überschaubarem Aufwand. Bleiben sie offen, kostet ihre Klärung später ein Vielfaches, und der Ausgang hängt dann davon ab, was dokumentiert wurde. Deshalb prüfe und gestalte ich Verträge möglichst vor Projektbeginn. Bei kleineren Projekten kann eine Erstberatung genügen, um die Vereinbarungen einzuordnen und die Punkte zu erkennen, die später teuer werden können.

Typische Fragestellungen

Häufig geht es darum,

  • ob eine Leistung zusätzlich zu vergüten ist oder ohnehin geschuldet war,
  • ob und wann ein IT-Vertrag gekündigt werden kann und wer die Kosten trägt,
  • wie mit einer Auskunftsanfrage oder einer Schadensersatzforderung nach der DSGVO umzugehen ist,
  • welche Pflichten die KI-Verordnung auch Unternehmen auferlegt, die KI-Werkzeuge nur nutzen,
  • was ein Softwarevertrag regeln muss, auch wenn das Vorhaben einfach erscheint.

Wie es losgeht

Schicken Sie mir Vertrag, Angebot oder eine kurze Schilderung per E-Mail. Wenn eine Frist läuft, etwa bei einer Kündigung oder einer Auskunftsanfrage nach der DSGVO, melden Sie sich möglichst früh. Ablauf und Honorar, auch zum Erstkontakt, finden Sie unter Leistungsbeschreibung und Kosten.

Zu meiner Person und Qualifikation: Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Verwandte Leistungen: Lauterkeitsrecht (Werbung und Abmahnungen im Online-Handel), Geistiges Eigentum, Schulungen.

Call Now Button