Geistiges Eigentum

Geist hat Wert.

Mit dem Recht des geistigen Eigentums bzw. dem Immaterialgüterrecht habe ich mich von Beginn meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt an – und davor – befasst. Ich berate und vertrete außergerichtlich und vor Gericht.

Marken, Texte, Fotos, Designs, Software, Know-how: Wer etwas geschaffen oder aufgebaut hat, hat oft Rechte daran. Wirksam werden sie aber erst, wenn man sie nutzt. Ich aktiviere Ihre Rechte: durchsetzen, lizenzieren, verteidigen. Und ich vertrete Sie, wenn Ihnen vorgeworfen wird, fremde Rechte verletzt zu haben.

Was zum geistigen Eigentum gehört

Geistiges Eigentum sind Rechte an unkörperlichen Gütern: vor allem das Urheberrecht, das Markenrecht, Patente und Gebrauchsmuster, eingetragene Designs und der Schutz von Know-how und Geschäftsgeheimnissen. Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) fasst darunter alle Rechte, „die sich aus der geistigen Tätigkeit auf gewerblichem, wissenschaftlichem, literarischem oder künstlerischem Gebiet ergeben“.

Themen

  • Markenanmeldung – Strategie, Recherche und Anmeldung in Deutschland, der EU und international.
  • Markenverletzung – Abmahnung, Unterlassung und Schadensersatz; Verteidigung gegen den Vorwurf, eine fremde Marke zu verletzen.
  • Verfahren vor den Ämtern – Widerspruch und Löschung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und dem Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO).
  • Abgrenzungs- und Koexistenzvereinbarungen – wenn ähnliche Zeichen nebeneinander bestehen sollen.
  • Urheberrecht – Rechte an Texten, Fotos, Grafiken, Software und Designs; Klärung und Einräumung von Nutzungsrechten.
  • Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung – etwa wegen Bildern im Internet oder Filesharing.
  • Lizenzverträge – über Marken, Urheberrechte, Software und Know-how.
  • Eingetragene Designs – Schutz der äußeren Gestaltung von Produkten.
  • Know-how und Geschäftsgeheimnisse – Geheimhaltungsvereinbarungen und die Schutzmaßnahmen, die das Gesetz voraussetzt.
  • Rechte an Arbeitsergebnissen – wem die Werke von Beschäftigten, Freelancern und Agenturen gehören.
  • Unternehmenskennzeichen und Domains – Firmen-, Namens- und Domainrechte.
  • Künstliche Intelligenz – Rechte an KI-generierten Inhalten und die Nutzung geschützter Werke für KI.
  • Patente und Gebrauchsmuster – in Zusammenarbeit mit Patentanwälten.
  • Produktpiraterie – Vorgehen gegen Fälschungen, auch mit Hilfe des Zolls.

Sie haben eine Abmahnung erhalten

Abmahnungen gibt es wegen Fotos, Texten, Marken und anderer Schutzrechte. Sie setzen meist eine kurze Frist und enthalten eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Ich prüfe, ob der Vorwurf zutrifft und der Abmahnende die Rechte tatsächlich innehat, ob die geforderten Beträge angemessen sind und wie eine Erklärung aussehen kann, die die Sache beendet, ohne Sie mehr als nötig zu binden.

Typische Fragestellungen

Häufig geht es darum,

  • ob eine Marke eingetragen werden sollte, und wenn ja, als deutsche Marke, als Unionsmarke oder international,
  • ob bei einer Abmahnung wegen eines Fotos oder Textes der Abmahnende die Rechte tatsächlich innehat und die Forderung angemessen ist,
  • wem die Rechte an Software, Texten oder Designs gehören, die Beschäftigte, Freelancer oder Agenturen geschaffen haben,
  • ob KI-generierte Inhalte geschützt sind und ob geschützte Werke für KI genutzt werden dürfen.

Wie es losgeht

Schicken Sie mir die Abmahnung, Ihre Marke oder eine kurze Schilderung per E-Mail. Bei Abmahnungen und bei Fristen im Markenverfahren zählt die Frist; melden Sie sich deshalb möglichst früh. Ablauf und Honorar, auch zum Erstkontakt, finden Sie unter Leistungsbeschreibung und Kosten.

Verwandte Leistungen: Lauterkeitsrecht (Werbung, Nachahmung, Abmahnungen unter Mitbewerbern), IT-Recht (Software, Domains), Medienrecht (Äußerungen, Recht am eigenen Bild).

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