Geistiges Eigentum

Mit dem Recht des geistigen Eigentums bzw. dem Immaterialgüterrecht habe ich mich als Rechtsanwalt von Anfang an (und auch bereits davor) befasst.

Geistiges Eigentum ist oft schwer fass- und abgrenzbar, eben weil es keine körperlichen Gegenstände, sondern immaterielle Güter, un-körperliche Sachen, umfasst.

Unter das geistige Eigentum fällt z.B. das Urheberrecht, Marken, Patente, Know-How, Geschmacksmuster. Unter einen weiten Begriff des geistigen Eigentums fällt auch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Namensrecht oder der lautere Wettbewerb. Die WIPO definiert Geistiges Eigentum umfassend als „die wissenschaftlichen Entdeckungen, den Schutz gegen unlauteren Wettbewerb und alle anderen Rechte, die sich aus der geistigen Tätigkeit auf gewerblichem, wissenschaftlichem, literarischem oder künstlerischem Gebiet ergeben“.

Es geht hier um Lizenzverträge, Schutzrechtsverletzungen, Abmahnungen, Unterlassungsansprüche, Geheimhaltungsvereinbarungen, Markeneintragungen u.a.

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