Allgemeines Zivil- und Handelsrecht

Verträge halten.

Im Geschäftsalltag hat fast alles eine zivilrechtliche Seite: eine Lieferung, die nicht der Bestellung entspricht, eine Rechnung, die offen bleibt, Geschäftsbedingungen, die im Streitfall tragen müssen, ein Vertrag mit einem Partner im Ausland. Mit dem Zivil- und Handelsrecht beschäftige ich mich seit über 32 Jahren in Theorie und Praxis, seit 22 Jahren als Rechtsanwalt, außergerichtlich wie vor Gericht.

Zum Zivilrecht gehört alles, was die Rechtsverhältnisse von Personen und Unternehmen untereinander regelt: Verträge, Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung und Herausgabe. Das Handelsrecht enthält die besonderen Regeln für Kaufleute, etwa für Vertriebsverträge. Ich berate und vertrete in der Regel kleine und mittlere Unternehmen (unter 250 Beschäftigten), aber auch Großunternehmen, etwa bei Spezialfragen oder für eine Zweitmeinung, und ebenso Privatpersonen, in ganz Deutschland und grenzüberschreitend.

Themen

  • Kaufrecht – Gewährleistung, Garantie, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz, auch im Handel über Grenzen hinweg.
  • Werkvertrag und Handwerkerleistungen – Mängel, Abnahme, Streit um die Rechnung.
  • Bauvertrag und Baumängel.
  • Verträge und AGB – Entwurf, Prüfung und Verhandlung, auch auf Englisch; Anpassung englischsprachiger Vorlagen an deutsches Recht.
  • Gewerbemiete – Mietverträge über Geschäftsräume und Streit daraus.
  • Vertriebsverträge – Handelsvertreter und Vertragshändler.
  • Forderungen – Durchsetzung und Abwehr von Zahlungsansprüchen, Mahnverfahren.
  • Schadensersatz und Unterlassung – bei Rechtsverletzungen, Besitz- und Ehrenschutz.
  • Herausgabe und Rückforderung – von Eigentum und von Leistungen ohne Rechtsgrund.
  • Rechte an Grundstücken – etwa Grunddienstbarkeiten.

Typische Fragestellungen

Häufig geht es darum,

  • wie mit einem Mahnbescheid umzugehen ist,
  • ob bei Mängeln einer Handwerkerleistung die Zahlung zurückgehalten werden darf,
  • wie lange Mängelansprüche geltend gemacht werden können,
  • ob die eigenen AGB auch gegenüber Kunden im Ausland gelten,
  • wer haftet, wenn ein Lieferant zu spät oder mangelhaft liefert.

Wie es losgeht

Schicken Sie mir Vertrag, Rechnung, Schriftwechsel oder eine kurze Schilderung per E-Mail. Bei einem Mahnbescheid, einer Klage oder einer Frist aus einem Schreiben der Gegenseite melden Sie sich möglichst sofort. Ablauf und Honorar, auch zum Erstkontakt, finden Sie unter Leistungsbeschreibung und Kosten.

Verwandte Leistungen: Gesellschaftsrecht, IT-Recht (Software- und IT-Verträge), Wirtschaftsmediation online.

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