Allgemeines Zivil- und Handelsrecht

Seit über 30 Jahren beschäftige ich mich in Theorie und Praxis mit dem Zivilrecht, seit 20 Jahren als Anwalt, seit 16 Jahren als Fachanwalt. Ich berate Sie kompetent und erfahren im Bereich des allgemeinen Zivilrechts, zum Beispiel zum Kauf- und Werkvertragsrecht. Dazu gehören z.B. die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Ansprüchen aus Garantie, wegen Rücktritt vom Vertrag, Minderung und auf Schadensersatz.

Ich helfe Ihnen beim Entwurf eines Vertrages und von allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ich unterstütze Sie auch, wenn es um die Gültigkeit, Widerruflichkeit und Kündbarkeit von Verträgen und einzelnen Vertragsklauseln geht.

Zum allgemeinen Zivilrecht zählen diejenigen Angelegenheiten, die die Rechtsverhältnisse von Personen untereinander regeln.

Dazu gehört z.B. das Recht der vertraglichen Schuldverhältnisse, z.B. das Kauf- und Werkvertragsrecht, das Mietrecht oder das Dienstvertragsrecht, oder das Recht der Schadensersatzansprüche bei Rechtsverletzungen oder der Ansprüche auf Rückgabe von Vermögenswerten (ungerechtfertigte Bereicherung, Herausgabeansprüche aus dem Eigentum usw.).

Auch Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung von Beeinträchtigungen gehören hierhin (z. B. Besitz- und Ehrenschutz und Nachbarrecht).

Das Handelsrecht umfasst die zivilrechtlichen Regelungen speziell für Kaufleute. Hierzu gehört etwa das Recht der Vertriebsverträge.

Ich berate und vertrete in der Regel kleine und mittlere Unternehmen (unter 250 Beschäftigten), aber auch Großunternehmen z.B. bei Spezialfragen oder bei der Erstellung einer Zweitmeinung.

Egal ob Sie als GmbH oder als Einzelkaufmann, oder in Form einer Personengesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts z.B.) zu mir kommen – Ich helfe Ihnen bei Ihren rechtlichen Herausforderungen.

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