Zusammen wirken.
Wer mit anderen zusammenarbeitet, braucht Klarheit: wer was beiträgt, wem die Ergebnisse gehören, wie entschieden wird und wie man wieder auseinandergeht. Das gilt für die Kooperation zweier Unternehmen ebenso wie für ein Konsortium, einen Verbund oder die eigene Gesellschaft. Ich gestalte solche Kooperationen, begleite sie und helfe, wenn es darin Konflikte gibt.
Zusammenarbeit findet heute oft über Standorte, Organisationen und Ländergrenzen hinweg statt, synchron wie asynchron. Verträge, die das von vornherein abbilden, sparen später Reibung: klare Zuständigkeiten, ein geregelter Umgang mit Daten, Software und Ergebnissen, verabredete Wege für Entscheidungen und für den Streitfall.
Themen
- Kooperationen zwischen Unternehmen – Kooperationsverträge, Arbeitsgemeinschaften, Joint Ventures und Projektgesellschaften, Entwicklungs- und Vertriebspartnerschaften.
- Konsortien und Forschungskooperationen – Konsortialverträge für Förderprojekte, Kooperationen mit Hochschulen, Rechte an Ergebnissen.
- Daten- und Plattformkooperationen – gemeinsame Nutzung von Daten, Datenräume, Pflichten nach dem Data Act.
- Verbünde und Zusammenschlüsse – gemeinsame Verwaltung, IT-Verbünde, Fusionen, auch bei gemeinnützigen Trägern.
- Gesellschaftsverträge – Wahl der Rechtsform, GbR nach der Reform, GmbH und UG, Verein, Genossenschaft, Verantwortungseigentum.
- Gesellschafter und Geschäftsführung – Gesellschaftervereinbarungen, Investoren, Mitarbeiterbeteiligung, Eintritt und Austritt, Anstellung und Haftung von Geschäftsführern.
- Konflikte in Kooperationen – Blockaden, Gesellschafterstreit, Trennung; auch im Wege der Wirtschaftsmediation online oder eines Schiedsverfahrens online.
- Nachfolge und Anteilskauf.
Typische Fragestellungen
Häufig geht es darum,
- wem Ergebnisse, Software und Daten einer Kooperation gehören,
- wie entschieden wird, wenn sich die Partner nicht einig sind,
- wie ein Partner aussteigen kann und was dann mit gemeinsamen Rechten geschieht,
- ob eine Zusammenarbeit schon eine Gesellschaft ist und wer haftet,
- welche Rechtsform zu einem Vorhaben passt,
- wie ein Streit unter Gesellschaftern oder Partnern gelöst werden kann.
Wie es losgeht
Schicken Sie mir den Kooperations- oder Gesellschaftsvertrag, soweit vorhanden, und eine kurze Schilderung per E-Mail. Bei Beschlüssen, die angefochten werden sollen, laufen oft kurze Fristen; melden Sie sich dann möglichst früh. Ablauf und Honorar, auch zum Erstkontakt, finden Sie unter Wie wir zusammenarbeiten.
Verwandte Leistungen: IT-Recht, Geistiges Eigentum, Allgemeines Zivil- und Handelsrecht, Wirtschaftsmediation online, Wirtschaftsschiedsverfahren online.