Wenn Sie mit anderen kooperieren und einen gemeinsamen Zweck verfolgen, unterliegt Ihre Zusammenarbeit – etwa als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) – dem Gesellschaftsrecht.
Andere Formen einer gesellschaftsrechtlichen Organisation sind der Verein, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder die Unternehmergesellschaft (UG).
Für die Partner:innen und Gesellschafter:innen ist ein vertraglich klare Basis erforderlich, nach der sich die vereinbarten Leistungen und Risikoübernahmen richten.
Das Gesellschaftsrecht ist ein Teilgebiet des Rechts, das sich mit der Gründung, dem Betrieb und der Führung von Unternehmen und anderen Vereinigungen befasst. Es deckt ein breites Spektrum von Rechtsfragen ab, die sich im Zusammenhang mit Unternehmen ergeben, darunter Fragen im Zusammenhang mit der Gründung, Finanzierung, Fusionen und Übernahmen, der Unternehmensführung und der Auflösung.
Einer der wichtigsten Aspekte des Gesellschaftsrechts ist die rechtliche Struktur der Gesellschaft selbst. Kapitalgesellschaften sind rechtlich als von ihren Eigentümern getrennte Einheiten anerkannt und haben eigene Rechte und Pflichten. Das bedeutet, dass sie Verträge abschließen, klagen und verklagt werden können und in ihrem eigenen Namen Vermögen besitzen.
Das Gesellschaftsrecht regelt auch die Beziehung zwischen der Gesellschaft und ihren Eigentümern, den Gesellschaftern (oder den Vereinsmitgliedern, Genossenschaftsmitgliedern etc.). Dazu gehören Angelegenheiten wie die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, Mitglieder etc. in Bezug auf die Leitung und Kontrolle der Gesellschaft.
Neben diesen Kernbereichen deckt das Gesellschaftsrecht auch eine Vielzahl anderer Themen ab, darunter Unternehmensfinanzierung, Corporate Governance und soziale Verantwortung von Unternehmen. Außerdem gibt es Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten wie dem Arbeitsrecht, dem Steuerrecht und dem Wertpapierrecht.
Ich berate und begleite Sie von der Gründung, über die erfolgreiche Durchführung bis zur produktiven Beendigung Ihrer Gesellschaft, Ihres Vereins, Partnerschaftsgesellschaft oder Genossenschaft.
Ich berate und vertrete in der Regel kleine und mittlere Unternehmen (unter 250 Beschäftigten), aber auch Großunternehmen z.B. bei Spezialfragen oder bei der Erstellung einer Zweitmeinung.
Egal ob Sie als GmbH oder als Einzelkaufmann, oder in Form einer Personengesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts z.B.) zu mir kommen – Ich helfe Ihnen bei Ihren rechtlichen Herausforderungen.