Rechtzeitig handeln.
Viele neue Pflichten für Unternehmen haben feste Stichtage. Diese Übersicht sammelt die, die aus meiner Sicht für Geschäftsführung und Unternehmensleitung besonders wichtig sind, jeweils mit einer kurzen Einordnung und einem Link zur Quelle. Ich aktualisiere sie regelmäßig.
Diese Übersicht dient der Orientierung. Sie ist eine Auswahl, kann sich durch neue Gesetze, Verschiebungen oder Rechtsprechung jederzeit ändern und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall. Maßgeblich sind allein die Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung. Stand: 2. Oktober 2026.
Demnächst
- 20. November 2026 – Verbraucherkredite und „Buy now, pay later“. Das neue Verbraucherkreditrecht erfasst auch zinsfreie Zahlungsaufschübe über Drittanbieter, mit Kreditwürdigkeitsprüfung und erweiterten Informationspflichten; der Kauf auf Rechnung direkt beim Händler bleibt nur in engen Grenzen ausgenommen. [Gesetz beschlossen, Verkündung noch nicht bestätigt] (Deutscher Bundestag)
- 2. Dezember 2026 – KI-Verordnung: Kennzeichnung und neue Verbote. Auch KI-Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, müssen erzeugte Inhalte jetzt maschinenlesbar kennzeichnen. Außerdem verbietet die KI-Verordnung KI, die Missbrauchsdarstellungen von Kindern oder intime Darstellungen von Personen ohne deren Einwilligung erzeugt. [Geltungsbeginn der Verbote noch nicht bestätigt] (Verordnung (EU) 2026/1744)
- 2. Dezember 2026 – Plattformarbeit. Bis dahin muss die EU-Plattformarbeitsrichtlinie umgesetzt sein: Wer über eine Plattform arbeitet und von ihr gesteuert wird, gilt im Zweifel als Arbeitnehmer; für algorithmisches Management gelten neue Regeln. [deutsches Umsetzungsgesetz steht noch aus] (Richtlinie (EU) 2024/2831)
- 9. Dezember 2026 – Neues Produkthaftungsrecht. Software und KI gelten als Produkte; Hersteller haften verschuldensunabhängig, auch für Sicherheitsmängel und fehlerhafte Updates. Das gilt für Produkte, die ab diesem Tag in Verkehr gebracht werden. [Verkündung des deutschen Gesetzes noch nicht bestätigt] (Richtlinie (EU) 2024/2853)
- 30. Dezember 2026 – Entwaldungsverordnung (EUDR). Sorgfaltspflichten für Rohstoffe wie Holz, Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl, Rinder und Kautschuk sowie daraus hergestellte Produkte gelten für große und mittlere Unternehmen; für Kleinst- und Kleinunternehmen ab 30. Juni 2027. (Verordnung (EU) 2023/1115)
- 1. Januar 2027 – Mindestlohn 14,60 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 13,90 Euro auf 14,60 Euro je Stunde; die Minijob-Grenze steigt dadurch auf 633 Euro im Monat. (BMAS)
- 1. Januar 2027 – E-Rechnung ausstellen. Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz müssen im inländischen B2B-Geschäft E-Rechnungen ausstellen; ab 1. Januar 2028 gilt das für alle. (Bundesfinanzministerium, FAQ E-Rechnung)
- 12. Januar 2027 – Data Act: Cloud-Wechsel ohne Wechselentgelt. Anbieter von Cloud- und anderen Datenverarbeitungsdiensten dürfen für den Wechsel zu einem anderen Anbieter keine Entgelte mehr verlangen. (Verordnung (EU) 2023/2854, Art. 29)
- 18. Februar 2027 – Batterieverordnung: austauschbare Akkus. Gerätebatterien in Elektrogeräten müssen dann vom Endnutzer leicht entnommen und ersetzt werden können, mit Ausnahmen. [Datum noch amtlich zu bestätigen] (Verordnung (EU) 2023/1542)
- 2027 (erwartet) – Entgelttransparenz. Die EU-Richtlinie hätte bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden müssen. Arbeitgeber sollten ihre Entgeltstrukturen schon jetzt auf objektive, geschlechtsneutrale Kriterien prüfen. [noch kein deutscher Gesetzentwurf] (Richtlinie (EU) 2023/970)
- 12. September 2027 – Data Act: faire Klauseln auch in Altverträgen. Die Kontrolle unfairer Datenklauseln zwischen Unternehmen erfasst dann auch unbefristete oder langlaufende Verträge, die vor dem 12. September 2025 geschlossen wurden. [noch nicht amtlich bestätigt] (Verordnung (EU) 2023/2854)
- 2. Dezember 2027 – KI-Verordnung: Hochrisiko-Systeme. Die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-KI (etwa im Personalbereich) gelten nach der Verschiebung durch den Digital Omnibus erst ab diesem Tag; für KI in regulierten Produkten ab 2. August 2028. (Verordnung (EU) 2024/1689)
- 11. Dezember 2027 – Cyber Resilience Act vollständig. Produkte mit digitalen Elementen müssen dann alle Cybersicherheitsanforderungen erfüllen, um in der EU verkauft zu werden. (Verordnung (EU) 2024/2847)
Bereits in Kraft
- 27. September 2026 – Werbung mit Umweltaussagen. Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ durch Kompensation und private Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierung sind gegenüber Verbrauchern weitgehend verboten; neue Informationspflichten zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit. (Richtlinie (EU) 2024/825)
- 12. September 2026 – Data Act: Datenzugang „by design“. Neu in Verkehr gebrachte vernetzte Produkte müssen so gestaltet sein, dass Nutzer ihre Daten einfach abrufen können. Die übrigen Pflichten gelten seit 12. September 2025. (Verordnung (EU) 2023/2854)
- 11. September 2026 – Cyber Resilience Act: Meldepflichten. Hersteller müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Sicherheitsvorfälle über die Meldeplattform der ENISA melden: Frühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, danach Abschlussbericht. (EU-Kommission)
- 12. August 2026 – EU-Verpackungsverordnung. Die Verpackungsverordnung gilt seit diesem Tag unmittelbar; in Deutschland löst das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz das Verpackungsgesetz ab. Weitere Pflichten, etwa zur einheitlichen Kennzeichnung, folgen gestaffelt. [Inkrafttreten des deutschen Gesetzes noch nicht bestätigt] (Verordnung (EU) 2025/40)
- 2. August 2026 – KI-Verordnung: Transparenzpflichten. Wer KI-Systeme einsetzt, muss unter anderem offenlegen, wenn Menschen mit einer KI interagieren, und Deepfakes kennzeichnen. (Verordnung (EU) 2024/1689)
- 31. Juli 2026 – Recht auf Reparatur. Hersteller bestimmter Produkte müssen auf Verlangen reparieren; Ersatzteile und Reparaturinformationen müssen verfügbar sein. (Richtlinie (EU) 2024/1799)
- 19. Juni 2026 – Widerrufsbutton. Wer online Verträge mit Verbrauchern schließt, muss eine Widerrufsfunktion bereitstellen, mit der der Widerruf ebenso einfach erklärt werden kann wie der Vertragsschluss. (§ 356a BGB)
- 6. Dezember 2025 – NIS2 und BSIG. Das neue BSI-Gesetz verpflichtet rund 29.000 Unternehmen zu Risikomanagement, Meldungen und Registrierung beim BSI (Frist war der 6. März 2026). Die Geschäftsleitung muss die Maßnahmen billigen, überwachen und sich schulen lassen; sie haftet persönlich. (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)
- 28. Juni 2025 – Barrierefreiheit. Viele digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, darunter Online-Shops, müssen barrierefrei sein. (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)
- 2. Februar 2025 – KI-Kompetenz und Verbote. Bestimmte KI-Praktiken sind seit diesem Tag verboten. Wer KI einsetzt, muss die KI-Kompetenz seiner Beschäftigten fördern; seit dem 27. Juli 2026 ist das eine Pflicht zur Unterstützung ohne festes Mindestniveau. (Verordnung (EU) 2026/1744)
- 1. Januar 2025 – E-Rechnung empfangen. Alle Unternehmen müssen im inländischen B2B-Geschäft E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. (Bundesfinanzministerium, FAQ E-Rechnung)
- 13. Dezember 2024 – Produktsicherheit im Online-Handel (GPSR). Wer online verkauft, muss im Angebot unter anderem Hersteller, EU-Verantwortlichen, Produktkennung sowie Warn- und Sicherheitshinweise angeben. (Verordnung (EU) 2023/988)
- 1. Juli 2022 – Kündigungsbutton. Online geschlossene Abos und andere Dauerverträge müssen online kündbar sein. Nach dem BGH (16. Juli 2026, I ZR 200/25) darf die Bestätigungsseite nur die nötigen Angaben abfragen und keine Alternativen wie das Pausieren anbieten. (§ 312k BGB)
Wie es weitergeht
Zu vielen dieser Themen biete ich Schulungen für Geschäftsleitung und Mitarbeitende an. Wenn Sie wissen möchten, welche Stichtage Ihr Unternehmen konkret betreffen, sprechen Sie mich an; wie eine Zusammenarbeit abläuft, lesen Sie unter Wie wir zusammenarbeiten.