Lauterkeitsrecht

Lauter gewinnen.

Das Lauterkeitsrecht – oft auch Wettbewerbsrecht genannt – regelt, was im Wettbewerb um Kunden erlaubt ist: Werbung, Preisangaben, Bewertungen, Vergleiche und der Umgang mit Mitbewerbern. Grundlage ist vor allem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Meist beginnt es mit einer Abmahnung. Ein Mitbewerber oder ein Verband verlangt, dass Sie eine Werbung, eine Angabe im Online-Shop oder eine Geschäftspraxis unterlassen, und setzt dafür eine kurze Frist. Oder umgekehrt: Ein Mitbewerber verschafft sich mit unlauteren Mitteln einen Vorteil, und Sie wollen das nicht hinnehmen. Ich vertrete Unternehmen auf beiden Seiten, Abmahnende wie Abgemahnte, außergerichtlich und vor Gericht. Dazu gehören auch Unternehmen mit Sitz im Ausland, die an Kunden in Deutschland verkaufen.

Sie haben eine Abmahnung erhalten

Eine Abmahnung setzt meist eine kurze Frist und enthält eine vorformulierte Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe. Ich prüfe für Sie:

  • ob der Vorwurf zutrifft und die Abmahnung den gesetzlichen Anforderungen genügt,
  • ob der Abmahnende überhaupt abmahnen darf und ob Anzeichen für Rechtsmissbrauch bestehen,
  • ob und in welcher Höhe Sie Kosten erstatten müssen,
  • wie eine Unterlassungserklärung aussehen kann, die das Verfahren beendet, ohne Sie mehr als nötig zu binden,
  • ob eine Schutzschrift gegen eine einstweilige Verfügung sinnvoll ist.

Danach verhandle ich mit der Gegenseite oder vertrete Sie vor Gericht.

Sie wollen gegen einen Mitbewerber vorgehen

Wer unlauteren Wettbewerb hinnimmt, verliert Kunden an Mitbewerber, die sich nicht an die Regeln halten. Ich sichere mit Ihnen die Beweise, mahne ab und setze Ihren Anspruch auf Unterlassung durch, wenn nötig im Eilverfahren per einstweiliger Verfügung. Dazu kommen, je nach Fall, Auskunft und Schadensersatz sowie die Durchsetzung einer vereinbarten Vertragsstrafe, wenn der Mitbewerber den Verstoß wiederholt.

Themen

  • Irreführende Werbung – Aussagen über Eigenschaften, Herkunft, Qualität oder Verfügbarkeit, die nicht stimmen oder falsch verstanden werden können.
  • Preisangaben und Streichpreise – Gesamtpreis, Grundpreis, Versandkosten und die Werbung mit Preisermäßigungen.
  • Werbung mit Umweltaussagen – „klimaneutral“, „umweltfreundlich“, Nachhaltigkeitssiegel. Ab dem 27. September 2026 gelten dafür deutlich strengere Regeln.
  • Kundenbewertungen – Echtheit, gekaufte oder gefilterte Bewertungen und die Hinweise, die dazu vorgeschrieben sind.
  • Influencer- und Affiliate-Werbung – wann Beiträge als Werbung gekennzeichnet werden müssen.
  • Vergleichende Werbung – was erlaubt ist, und wo die Herabsetzung von Mitbewerbern beginnt.
  • Pflichtangaben im Online-Shop – Impressum, Widerrufsbelehrung, Bestell- und Kündigungsbutton, AGB.
  • Werbung per E-Mail, Telefon und Messenger – Einwilligung, Newsletter, unerwünschte Werbeanrufe.
  • Marktplätze und Plattformen – Angebote bei Amazon, eBay und anderen Plattformen, Produktangaben und die Verantwortung des Händlers.
  • Rechtsbruch als Wettbewerbsverstoß – wenn Verstöße etwa gegen Kennzeichnungs-, Produktsicherheits- oder Barrierefreiheitsvorschriften von Mitbewerbern verfolgt werden.
  • Datenschutz im Wettbewerb – wenn Mitbewerber Datenschutzverstöße abmahnen.
  • Nachahmung von Produkten – Schutz vor Nachbildungen auch ohne eingetragenes Schutzrecht.
  • Geschäftsgeheimnisse – Schutz von Know-how, Kundenlisten und Kalkulationen, auch gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern.
  • Behinderung von Mitbewerbern – gezieltes Abwerben, Abfangen von Kunden, Missbrauch von Marken und Domains.
  • Gewinnspiele und Rabattaktionen – Teilnahmebedingungen und Transparenz.
  • Gesundheitsbezogene Werbung – Werbung für Produkte mit Gesundheitsbezug.
  • Kartellrecht im Vertrieb – Preisvorgaben, Plattformverbote und andere Beschränkungen in Vertriebsverträgen.

Typische Fragestellungen

Häufig geht es darum,

  • ob und in welcher Form eine Unterlassungserklärung abgegeben wird und was die Vertragsstrafe bedeutet,
  • was geschieht, wenn die Frist einer Abmahnung abläuft,
  • wer die Anwaltskosten der Abmahnung trägt,
  • ob eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist,
  • wie schnell handeln muss, wer selbst abmahnen oder eine einstweilige Verfügung erreichen will.

Wie es losgeht

Schicken Sie mir die Abmahnung oder eine kurze Schilderung mit Screenshots per E-Mail. Bei einer Abmahnung zählt die Frist; melden Sie sich deshalb möglichst früh. Ablauf und Honorar, auch zum Erstkontakt, finden Sie unter Leistungsbeschreibung und Kosten.

Verwandte Themen: Geistiges Eigentum (Marken, Urheberrecht), IT-Recht (E-Commerce, Datenschutz), Medienrecht (Bewertungen und Äußerungen im Netz), Schulungen.

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