Klar vereinbart.
Klare Abläufe sparen Zeit und Geld, auf beiden Seiten. So läuft eine Zusammenarbeit mit mir in der Regel ab, vom ersten Kontakt bis zum laufenden Mandat.
Der erste Kontakt
Schreiben Sie mir per E-Mail, rufen Sie an oder nutzen Sie die Terminanfrage. Schildern Sie kurz, worum es geht, wer beteiligt ist und ob eine Frist läuft; Unterlagen können Sie gleich mitschicken. Ich antworte in der Regel innerhalb eines Werktags. Sie können mir auf Deutsch oder Englisch schreiben.
Der Erstkontakt ist in der Regel kostenlos und für Sie unverbindlich. In einem kurzen telefonischen Erstgespräch erhalten Sie meist schon eine grobe Einordnung und erfahren, wie es weitergehen kann.
Die Erstberatung
Braucht es mehr als eine erste Einordnung, bietet sich eine Erstberatung an: ein Gespräch zu einem Pauschalpreis, per Telefon oder Video, in dem viele Fragen bereits geklärt werden. Schicken Sie mir die Unterlagen möglichst vorher, dann nutzen wir die Zeit besser.
Das Honorar
Bevor die eigentliche Arbeit beginnt, klären wir, wie abgerechnet wird. Ohne besondere Vereinbarung gelten die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die sich am Gegenstandswert orientieren. In vielen Mandaten, vor allem bei laufender Beratung, bei Verträgen und in Projekten, vereinbaren wir stattdessen ein Honorar nach Zeitaufwand. Welche Form passt, besprechen wir vorab offen, einschließlich des wirtschaftlichen Kostenrisikos.
- Transparenz: Auf Wunsch erhalten Sie mit jeder Abrechnung einen Tätigkeitsnachweis.
- Budget: Wir können vereinbaren, dass ich Sie informiere, sobald ein bestimmter Betrag erreicht ist; einen Zwischenstand können Sie jederzeit anfordern.
- Priorisierung: Wir legen fest, welche Schritte für Ihr wirtschaftliches Ziel wirklich nötig sind, etwa eine kurze Einschätzung statt eines ausführlichen Gutachtens.
- Erstattung durch die Gegenseite: Gewinnen Sie oder einigen Sie sich, muss die Gegenseite in der Regel nur die gesetzlichen Gebühren erstatten. Ein darüber hinausgehendes vereinbartes Honorar tragen Sie selbst.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, klären Sie bitte selbst mit Ihrer Versicherung, ob sie die Sache abdeckt.
Das Mandat
Ein Mandat kommt erst zustande, wenn ich es ausdrücklich bestätige. Danach erhalten Sie eine Vollmacht und, wenn Sie als Verbraucher beauftragen, die Widerrufsbelehrung. Für die Zusammenarbeit gelten meine Mandatsbedingungen.
Fristen
Nennen Sie mir laufende Fristen bitte gleich beim ersten Kontakt, etwa aus einer Abmahnung, einer Kündigung oder einem Mahnbescheid. Fristen überwache ich erst ab der Bestätigung des Mandats; bis dahin liegt die Verantwortung bei Ihnen.
Kommunikation
- Besprechungen finden meist per Telefon oder Videokonferenz statt, bei Bedarf auch vor Ort.
- Unterlagen tauschen wir elektronisch aus; auf Wunsch auch verschlüsselt.
- Bei Unternehmen hilft eine feste Ansprechperson auf Ihrer Seite. Das bündelt Informationen und spart Rückfragen.
- Ein kurzer Zeitstrahl der Ereignisse und ein klar benanntes Ziel, etwa ein schneller Vergleich oder eine Grundsatzentscheidung, sparen Zeit und damit Kosten.