IT-Compliance-Schulungen online

Neue gesetzliche Pflichten im Bereich Cybersicherheit, künstliche Intelligenz und Datenschutz treffen zunehmend auch mittelständische Unternehmen – oft ohne dass die Geschäftsleitung selbst über die nötige Sachkunde verfügt oder verfügen muss, um jede Anforderung im Detail zu kennen. Ich biete Ihnen dazu kompakte, praxisnahe Online-Schulungen an: live per Videokonferenz, mit echtem Austausch statt vorgefertigtem Videomaterial, und mit dem Hintergrund, den ich aus 22 Jahren Berufserfahrung mitbringe.

Was ich für Sie tue

Ich konzipiere und halte Schulungen zu den folgenden Themen – einzeln oder als kombinierter „Digital-Compliance-Tag“ für Ihr Unternehmen. Alle Termine finden live per Videokonferenz statt, in der Regel als Inhouse-Termin für Ihre Geschäftsleitung bzw. Ihr Team, auf Wunsch auch auf Englisch.

NIS2/BSIG und die Schulungspflicht Ihrer Geschäftsleitung

Die EU-Richtlinie NIS2 (Richtlinie (EU) 2022/2555) ist in Deutschland durch das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) in das BSI-Gesetz (BSIG) eingeflossen. Für die Geschäftsleitung „wichtiger“ und „besonders wichtiger Einrichtungen“ ergibt sich daraus eine Schulungspflicht zu Cyberrisiken und Risikomanagementmaßnahmen – ein Verstoß kann zur persönlichen Haftung der Geschäftsleitung führen. Ich vermittle Ihnen und Ihrem Führungsteam die relevanten Grundlagen kompakt und verständlich, mit Bezug zu Ihrer konkreten Betriebssituation, und stelle im Anschluss eine Teilnahmebescheinigung aus.

KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-Verordnung (AI Act)

Die EU-KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen dazu, für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei ihrem Personal zu sorgen – das betrifft praktisch jedes Unternehmen, das KI-gestützte Werkzeuge im Arbeitsalltag einsetzt. Die Schulung deckt die rechtlichen Grundlagen, Datenschutz- und Urheberrechtsfragen sowie den sinnvollen Umgang mit KI-generierten Inhalten ab und liefert Ihnen die Dokumentation, die Sie für Ihre eigene Nachweispflicht benötigen.

DSGVO-Schulungen für Ihr Team

Regelmäßige Datenschutzschulungen gehören zu den Maßnahmen, die Aufsichtsbehörden im Rahmen der Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO) erwarten – und die im Ernstfall über die Höhe eines Bußgelds mitentscheiden können. Ich biete Grundlagenschulungen für Mitarbeitende sowie vertiefende Termine für Datenschutzbeauftragte und Führungskräfte an, zugeschnitten auf Ihre Branche und Ihre tatsächliche Datenverarbeitung.

Wie es losgeht und was es kostet

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu mir auf – gerne per E-Mail an kanzlei@bauer.legal oder telefonisch. Im ersten Gespräch klären wir, welches Thema (oder welche Kombination) für Ihr Unternehmen relevant ist, wer teilnehmen sollte und welcher Termin passt. Die Vergütung erfolgt auf Stunden- oder Tagessatzbasis; ein konkretes Angebot erhalten Sie nach dem Erstgespräch.

Weiterführend

Ich berate Sie auch zu den zugrundeliegenden Rechtsgebieten im Detail, etwa zum IT-Recht. Wenn es in Ihrem Unternehmen bereits zu Konflikten rund um ein IT-Projekt kommt, begleite ich Sie zudem als Konfliktmanager oder Mediator. Mein wöchentliches, kostenloses Gesprächsformat Televenses greift viele dieser Themen ebenfalls auf – schauen Sie gerne vorbei.

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