Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Digitaler Wandel, Industrie 4.0, explosionsartige Entwicklung des Internethandels, Daten als Rohstoff der digitalen Ökonomie – die Informationstechnologie (IT) ist und bleibt der Kern der Wirtschaft der Zukunft.

Seit 19 Jahren biete ich meinen Mandanten Beratung und Vertretung im Bereich IT-Recht, seit 2008 als Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht). Bereits vor meiner Zeit als Rechtsanwalt war ich im Bereich des Digitalen in verschiedener Weise tätig. Auf diesem Gebiet verfüge ich über eine hohe Spezialisierung und viel praktische Erfahrung. Eine ständige Fortbildung ist im Übrigen für den Fachanwaltstitel Pflicht.

Das IT-Recht – auch bekannt als EDV-Recht, Computerrecht usw. – befasst sich mit den rechtlichen Aspekten der Digitalen Welt. Eine Spezialisierung ist hier erforderlich, weil die Digitale Sphäre – vom einzelnen PC bis zur Cloud – eigene Regeln und Üblichkeiten hervorgebracht hat. Diese muss ein Anwalt kennen, der sich hier erfolgreich bewegen will.

Als Spezialist habe ich selbst einige Semester Informatik studiert und verstehe die technischen Hintergründe. Als Rechtsanwalt mit vieljähriger Erfahrung in diesem Bereich kenne ich die Probleme und die wirtschaftlichen Bedingungen der Akteure – der Programmierer, der Softwareanbieter, sowie auch der Kunden und Auftraggeber.

Ich bin vielfach und erfolgreich tätig gewesen z.B. im Recht der Software-Entwicklung (Entwicklungsverträge, Webdesign-Verträge, AGB-Erstellung, Vertragsverhandlungen etc.), im Domainrecht und in allen Fragen des E-Commerce, dem Handel im Internet (z.B. über Amazon oder eBay). Selbstverständlich habe ich auch eine große Erfahrung im Datenschutzrecht, das in den letzten Jahren eine immer größere Bedeutung erfährt.

Eine besonders relevante Rolle spielt der Fachanwalt für IT-Recht beim Thema IT-Projekt. Gerade für IT-Projekte – angefangen bei einer individuell erstellten Website – gilt, dass anwaltlicher Rat vor Beginn des Projekts in vielen Fällen Ärger, Kosten und Zeit spart. Bei größeren Projekten (“Industrie 4.0”) darf kein Schritt ohne anwaltliche Begleitung erfolgen!

IT-Projekte zeichnet eine ganz eigene Problematik und Dynamik aus: Die Materie ist – sehr – komplex und oft schlecht greifbar, die Möglichkeiten oft sehr vielfältig, das beteiligte Wissen ist oft unsymmetrisch verteilt; zudem kann die Phase der Zusammenarbeit zwischen Softwareanbieter und Kunden sich über mehrere Jahre hinstrecken, in denen viel passieren kann.

IT-Projekte scheitern daher leider zu einem hohen Prozentsatz! Das Scheitern eines IT-Projektes liegt dabei sehr oft an der völlig unklaren Verteilung von Rechten und Pflichten der Beteiligten. Hier schafft eine anwaltliche Begleitung von Anfang an Abhilfe – und macht sich dadurch mehr als bezahlt.

Bei IT-Projekten ab ca. 10.000 € aufwärts ist ein Verzicht auf eine anwaltliche Begleitung fahrlässig. Bei IT-Projekten unter diesem Betrag sollten Sie sich jedenfalls in einer Erstberatung eine grundsätzliche Orientierung einholen und ggf. die getroffenen oder zu treffenden Vereinbarungen mit Ihrem Vetragspartner einschätzen lassen.

Ich habe viele kleine, mittlerere und große IT-Projekte außergerichtlich und umfangreich gerichtlich begleitet bzw. aufgearbeitet. Sie profitieren also unmittelbar von meiner Erfahrung auf diesem Gebiet.

Auch der Handel über das Internet ist ein immer wichtigerer Faktor. Die rechtlichen Regelungen auf diesem Gebiet sind ständig in Bewegung. Um Ihre Umsätze zu sichern und um weiter zu wachsen, ist ein kurzer Draht zu einem Anwalt, der sich auskennt, unverzichtbar. Ich habe sehr viele Webshops beraten, von sehr kleinen bis zu großen. Profitieren Sie hier von meiner langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet!


Meine fachanwaltliche Ausbildung habe ich im Jahre 2007 mit sehr guten Abschlussergebnissen bei der angesehenen Deutschen Anwalt-Akademie absolviert.

Als Fachanwalt für Informationstechnologierecht habe ich besondere Kenntnisse und eine umfangreiche Praxiserfahrung im Bereich des Rechts dieser Technologien erworben und nachgewiesen.

Um die Bezeichnung als Fachanwalt weiter führen zu dürfen, bilde ich mich regelmäßig auf diesem Gebiet fort. So wird gerade auf diesem dynamischen Gebiet gewährleistet, dass die Qualität meiner Arbeit hoch ist und bleibt.

Gemäß § 14k der Fachanwaltsordnung sind für das Fachgebiet Informationstechnologierecht besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

1. Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB,

2. Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),

3. Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,

4. Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten,

5. Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,

6. Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,

7. Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,

8. Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien,

9. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

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