Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Digitaler Wandel, Industrie 4.0, explosionsartige Entwicklung des Internethandels. Daten als Rohstoff der digitalen Ökonomie. Die Informationstechnologie (IT) ist und bleibt der Kern der Wirtschaft der Zukunft.

Seit 22 Jahren biete ich meinen Mandanten Beratung und Vertretung im Bereich IT-Recht, seit 2008 als Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht). Bereits vor meiner Zeit als Rechtsanwalt war ich im Bereich des Digitalen in verschiedener Weise tätig. Auf diesem Gebiet verfüge ich über eine hohe Spezialisierung und viel praktische Erfahrung. Eine ständige Fortbildung ist im Übrigen für den Fachanwaltstitel Pflicht.

Das IT-Recht – auch bekannt als EDV-Recht, Computerrecht usw. – befasst sich mit den rechtlichen Aspekten der Digitalen Welt. Eine Spezialisierung ist hier erforderlich, weil die Digitale Sphäre – vom einzelnen PC bis zur Cloud – eigene Regeln und Üblichkeiten hervorgebracht hat. Diese muss ein Anwalt kennen, der sich hier erfolgreich bewegen will.

Als Spezialist habe ich selbst einige Semester Informatik studiert und verstehe die technischen Hintergründe. Als Rechtsanwalt mit vieljähriger Erfahrung in diesem Bereich kenne ich die Probleme. Ich kenne auch die wirtschaftlichen Bedingungen der Akteure. Diese Akteure sind die Programmierer, die Softwareanbieter sowie die Kunden und Auftraggeber.

Ich bin vielfach und erfolgreich tätig gewesen z.B. im Recht der Software-Entwicklung (Entwicklungsverträge, Webdesign-Verträge, AGB-Erstellung, Vertragsverhandlungen etc.), im Domainrecht und in allen Fragen des E-Commerce, dem Handel im Internet (z.B. über Amazon oder eBay). Selbstverständlich habe ich auch eine große Erfahrung im Datenschutzrecht, das in den letzten Jahren eine immer größere Bedeutung erfährt.

Ich habe viele kleine, mittlere und große IT-Projekte außergerichtlich und umfangreich gerichtlich begleitet bzw. aufgearbeitet und sehr viele Webshops beraten, von sehr kleinen bis zu großen.

Was ich im IT-Recht im Einzelnen übernehme, finden Sie unter Informationstechnologierecht (IT-Recht).

Meine fachanwaltliche Ausbildung habe ich im Jahre 2007 bei der Deutschen Anwaltakademie absolviert.

Die Befugnis, den Titel zu führen, verleiht die Rechtsanwaltskammer, wenn besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachgewiesen sind. Für das Informationstechnologierecht gehören dazu 50 selbst bearbeitete Fälle aus den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung, davon mindestens zehn gerichtliche oder andere förmliche Verfahren. Wer den Titel führt, muss sich jedes Jahr fortbilden.

Als Fachanwalt für Informationstechnologierecht habe ich besondere Kenntnisse und eine umfangreiche Praxiserfahrung im Bereich des Rechts dieser Technologien erworben und nachgewiesen.

Um die Bezeichnung als Fachanwalt weiter führen zu dürfen, bilde ich mich regelmäßig auf diesem Gebiet fort. So wird gerade auf diesem dynamischen Gebiet gewährleistet, dass die Qualität meiner Arbeit hoch ist und bleibt.

Gemäß § 14k der Fachanwaltsordnung sind für das Fachgebiet Informationstechnologierecht besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

1. Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB,

2. Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),

3. Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,

4. Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten,

5. Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,

6. Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,

7. Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,

8. Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien,

9. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

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