Medienrecht

Das Medienrecht stellt von Anfang an einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt dar.

Das Medienrecht ist eine Querschnittsmaterie, die in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt ist. Dazu gehören z.B. das Urheberrechtsgesetz (UrhG), das Kunsturhebergesetz (KUG), das Teledienstegesetz (TDG), das Telemediengesetz (TMG) oder das Verlagsgesetz (VerlG).

Private und öffentliche (universale) Äußerungen, Information und Kommunikation, unterliegen Regelungen, die einerseits die Meinungs- und Informationsfreiheit schützen, andererseits die Verletzung durch Äußerungen anderer verhindern sollen.

Betroffen sind insbesondere Äußerungen im Internet, in Presse, Verlag oder Rundfunk, in der bildenden Kunst, der Photographie, im Film oder in der Musik, auf Blogs oder Social Media (Twitter, Facebook usw.).

Dabei geht es z.B. um negative Bewertungen im Internet, um das Recht am eigenen Bild (bei unerlaubten Veröffentlichungen), Löschung von Videos auf YouTube oder Facebook, Löschung von unwahren Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen im Internet u.a.

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