Cookie-Banner oder Tracking beanstandet

Ein Mitbewerber, ein Verbraucherverband, eine Privatperson oder die Datenschutzaufsicht beanstandet den Cookie-Banner Ihrer Website, das Tracking oder eingebundene Dienste wie Schriften, Karten oder Videos.

Was jetzt zählt

  • Für nicht notwendige Cookies und vergleichbare Techniken ist in der Regel eine vorherige Einwilligung nötig; „Ablehnen“ muss so einfach sein wie „Akzeptieren“.
  • Den Stand der Website sofort sichern (Screenshots, Liste der eingebundenen Dienste), dann nachbessern.
  • Forderungen von Privatpersonen nach Schadensersatz sind nicht immer berechtigt; massenhafte Schreiben dieser Art sind bekannt.
  • Bei einer Abmahnung gilt: Frist ernst nehmen, Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben.

Welche Unterlagen ich brauche

  • das Schreiben mit Eingangsdatum
  • Screenshots des Banners und der Einstellungen
  • eine Liste der eingebundenen Dienste und Werkzeuge
  • Datenschutzhinweise und Verträge mit Dienstleistern und Agentur

Wie es weitergeht

Schicken Sie mir die Unterlagen per E-Mail an kanzlei@bauer.legal oder nutzen Sie die Terminanfrage; nennen Sie dabei eine laufende Frist. Ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktags und sage Ihnen, wie es weitergehen kann. Läuft die Frist schon bald ab, rufen Sie am besten an: 033365 784007. Wie eine Zusammenarbeit abläuft und wie abgerechnet wird, lesen Sie unter Wie wir zusammenarbeiten.

Mehr dazu: IT-Recht, Wettbewerbsrecht.

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.

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