Ihr Unternehmen will von einem Cloud- oder SaaS-Anbieter zu einem anderen wechseln oder Leistungen wieder selbst betreiben. Der bisherige Anbieter verweist auf lange Laufzeiten, Gebühren oder technische Hürden.
Was jetzt zählt
- Seit September 2025 gibt der Data Act Kunden von Datenverarbeitungsdiensten Wechselrechte: Kündigungsfristen von höchstens zwei Monaten, eine Übergangszeit und Unterstützung beim Export.
- Wechselentgelte dürfen bis Januar 2027 nur noch in Höhe der Kosten verlangt werden; danach entfallen sie.
- Verträge, die dem widersprechen, sind insoweit nicht durchsetzbar; die Verträge sollten trotzdem genau gelesen werden.
- Den Export früh testen: Daten, Metadaten, Konfigurationen.
- Den neuen Vertrag gleich so gestalten, dass der nächste Wechsel leichter wird.
Welche Unterlagen ich brauche
- den bestehenden Vertrag mit allen Anlagen und Preislisten
- die bisherige Korrespondenz zum Wechsel
- eine Übersicht über Daten, Schnittstellen und Abhängigkeiten
- das Angebot des neuen Anbieters
Wie es weitergeht
Schicken Sie mir die Unterlagen per E-Mail an kanzlei@bauer.legal oder nutzen Sie die Terminanfrage; nennen Sie dabei eine laufende Frist. Ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktags und sage Ihnen, wie es weitergehen kann. Wie eine Zusammenarbeit abläuft und wie abgerechnet wird, lesen Sie unter Wie wir zusammenarbeiten.
Mehr dazu: IT-Recht.
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.