Seit Ende Juni 2025 müssen viele Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei sein, darunter Online-Shops, Bankdienste und elektronische Kommunikation. Eine Marktüberwachungsbehörde, ein Verband oder ein Mitbewerber beanstandet Ihr Angebot.
Was jetzt zählt
- Zunächst klären, ob Ihr Unternehmen überhaupt erfasst ist: Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen, und nicht jedes Angebot fällt unter das Gesetz.
- Den Ist-Zustand dokumentieren und die wesentlichen Mängel priorisieren; vollständige Barrierefreiheit ist ein Projekt, keine Sofortmaßnahme.
- Eine Erklärung zur Barrierefreiheit gehört zu den Pflichten und fehlt oft.
- Bei einer Abmahnung: Frist ernst nehmen, Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben.
- Verträge mit Agentur oder Shop-Anbieter auf Zuständigkeiten prüfen.
Welche Unterlagen ich brauche
- das Schreiben mit Eingangsdatum
- Angaben zu Beschäftigtenzahl und Umsatz
- eine Beschreibung des Angebots und der eingesetzten Software
- vorhandene Prüfberichte und die Erklärung zur Barrierefreiheit
Wie es weitergeht
Schicken Sie mir die Unterlagen per E-Mail an kanzlei@bauer.legal oder nutzen Sie die Terminanfrage; nennen Sie dabei eine laufende Frist. Ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktags und sage Ihnen, wie es weitergehen kann. Läuft die Frist schon bald ab, rufen Sie am besten an: 033365 784007. Wie eine Zusammenarbeit abläuft und wie abgerechnet wird, lesen Sie unter Wie wir zusammenarbeiten.
Mehr dazu: IT-Recht, Wettbewerbsrecht.
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.