Rechtsschutzversicherung

Manchmal kann eine Rechtsschutzversicherung (RSV) für Mandanten hilfreich sein. Manche Rechtsschutzversicherungen erwecken allerdings gegenüber ihren Kunden den Eindruck, dass sie alle Kosten, die beim Rechtsanwalt entstehen, übernehmen, wenn einmal die Kostendeckungszusage erfolgt ist.

Dies ist leider oft nur die halbe Wahrheit, z.B. in Fällen, in denen eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen wird, in denen es um Vertragsverhandlungen geht oder in denen eine Einigung mit der Gegenseite erfolgt. Zudem sind oft viele Rechtsbereiche komplett von der Deckung ausgenommen. In diesen Fällen erstattet Ihnen Ihre Versicherung die Kosten dann nicht.

Wichtig ist auch, dass Sie der Ansprechpartner Ihrer Versicherung sind und bleiben. Wenn der Rechtsanwalt mit der RSV korrespondieren soll, wäre das ein neues, kostenpflichtiges Mandat. In meinem Service ist allerdings in der Regel im Rahmen von Kulanz die erste Kostendeckungsanfrage und die Übersendung der Rechnung an die RSV umfasst – was im Falle einer kooperativen RSV in der Regel auch ausreicht. Die Obliegenheitsverpflichtungen des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertrag kann ich allerdings nicht für Sie übernehmen.

Die Rechtsschutzversicherung ist keine Sozialversicherung, sondern meist profitorientiert – wenn sie weniger zahlen muss, macht sie mehr Profit. Das führt leider manchmal zu einem unkooperativen Verhalten auf Seiten der Versicherung, mit dem Ziel Zahlungen zu vermeiden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Rechtsschutzversicherung kann dann zu großen Verzögerungen führen und viele Nerven kosten, wenn man dadurch nicht sogar gleich einen weiteren Rechtsfall und neue Kosten am Hals hat.

Wenn Sie sich Ihre Kosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung erstatten lassen möchten, klären Sie bitte möglichst früh mit dieser, was Ihnen – und unter welchen Bedingungen – erstattet wird und was nicht, damit es wegen der Kosten keine unangenehmen Überraschungen gibt.

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