Eine Erstberatung ist eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Im Rahmen einer Erstberatung werden in der Regel bereits viele Fragen geklärt. Es wird auch besprochen, ob und welches weitere Vorgehen notwendig oder sinnvoll ist und welche Kosten dabei – nach dem ersten Eindruck – ungefähr zu erwarten sind. So wissen Sie meistens bereits recht gut, wo Sie rechtlich stehen. Nicht zuletzt dient die Erstberatung auch einem Kennenlernen, das über ein kurzes Telefonat hinausgeht.
Erstberatungskosten werden in bestimmten Fällen bei einer anschließenden Übertragung eines Mandates angerechnet.
Bringen Sie zum Erstberatungsgespräch Ihre Unterlagen mit bzw. stellen Sie sie mir vor dem Beginn der Beratung (per E-Mail oder Post etc.) zur Verfügung. Die Unterlagen werden in der Regel (erst) während des Gesprächs gesichtet.
In den Bereichen meiner langjährigen Spezialisierung erhalten Sie im Rahmen meiner Erstberatung oft bereits deutlich mehr als bloß eine „pauschale, überschlägige Einstiegsberatung“, die ansonsten eine Erstberatung darstellt. Erfahrungsgemäß können in vielen solcher Fälle bereits viele Fragen sogar abschließend geklärt werden.
Allerdings gelten für die Erstberatung gewisse Einschränkungen. Es werden gegebenenfalls nicht alle Fragen geklärt werden können; die Unterlagen werden gar nicht oder nur zum Teil durchgesehen und können dabei in der Regel nicht rechtlich geprüft und/oder rechnerisch ausgewertet werden. Mit dem Ende des Gesprächs ist die Erstberatung beendet; weitere Besprechungen finden in der Regel im Rahmen der Erstberatung nicht statt. Es kann – und wird auch gelegentlich – vereinbart werden, dass bestimmte Punkte kurz nachträglich noch nachgereicht werden, z.B. wenn eine wesentliche Frage nicht sofort beantwortet werden konnte oder ein wesentlicher Punkt im Sachverhalt erst noch geklärt werden musste.
Im Gegenzug ist die Erstberatung sehr kostengünstig; ich biete dafür besondere Tarife an. Für Verbraucher ist sie ohnehin gesetzlich auf maximal 226,10 € (190,- € netto zzgl. 19 % MwSt.) begrenzt.
Gerade auch um rechtlichen Problemen vorzubeugen, bevor sie entstehen, ist die Inanspruchnahme der Erstberatung oft die klügste und günstigste Alternative.