Ihr Unternehmen hat Geld auf ein falsches Konto überwiesen, nach einer täuschend echten E-Mail der Geschäftsführung, eines Lieferanten mit angeblich neuen Kontodaten oder eines Kunden. Oder ein Kunde hat an Betrüger gezahlt und verlangt von Ihnen, die Sache auf sich beruhen zu lassen.
Was jetzt zählt
- Sofort die eigene Bank und die Empfängerbank informieren; ein Rückruf gelingt manchmal nur in den ersten Stunden.
- Anzeige bei der Polizei erstatten und den Vorfall dokumentieren.
- Prüfen, ob ein Postfach kompromittiert ist; dann liegt oft zugleich eine Datenpanne mit Meldepflicht vor.
- Wer den Schaden trägt, ist nicht selten streitig und hängt davon ab, wessen Sicherheitsvorkehrungen versagt haben.
- Versicherungen prüfen, etwa eine Cyber- oder Vertrauensschadenversicherung.
Welche Unterlagen ich brauche
- die gefälschten E-Mails mit Kopfzeilen
- Überweisungsbelege und Kontoauszüge
- Korrespondenz mit Banken, Polizei und Geschäftspartner
- Versicherungspolicen
Wie es weitergeht
Schicken Sie mir die Unterlagen per E-Mail an kanzlei@bauer.legal oder nutzen Sie die Terminanfrage; nennen Sie dabei eine laufende Frist. Ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktags und sage Ihnen, wie es weitergehen kann. Läuft die Frist schon bald ab, rufen Sie am besten an: 033365 784007. Wie eine Zusammenarbeit abläuft und wie abgerechnet wird, lesen Sie unter Wie wir zusammenarbeiten.
Mehr dazu: IT-Recht, Zivil- und Handelsrecht.
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.