Ein Anbieter, auf dessen Software oder Cloud-Dienst Ihr Unternehmen angewiesen ist, ist insolvent, wird verkauft oder kündigt die Einstellung des Dienstes an.
Was jetzt zählt
- Zuerst den Zugriff auf die eigenen Daten sichern: Export, Backups, Formate.
- Klären, wer jetzt der Ansprechpartner ist, etwa ein Insolvenzverwalter, und welche Rechte Ihr Vertrag gibt.
- Lizenzen, Wartung und Weiterentwicklung prüfen; eine Hinterlegung des Quellcodes (Escrow) kann jetzt entscheidend sein.
- Einen Umstieg planen, bevor der Betrieb stockt; dabei helfen neue Wechselrechte nach dem Data Act.
- Zahlungen nicht ungeprüft einstellen oder fortsetzen.
Welche Unterlagen ich brauche
- den Vertrag mit allen Anlagen, Service-Levels und Lizenzbedingungen
- Mitteilungen des Anbieters oder Insolvenzverwalters
- Escrow-Vereinbarungen, soweit vorhanden
- eine Übersicht über gespeicherte Daten und Abhängigkeiten
Wie es weitergeht
Schicken Sie mir die Unterlagen per E-Mail an kanzlei@bauer.legal oder nutzen Sie die Terminanfrage; nennen Sie dabei eine laufende Frist. Ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktags und sage Ihnen, wie es weitergehen kann. Läuft die Frist schon bald ab, rufen Sie am besten an: 033365 784007. Wie eine Zusammenarbeit abläuft und wie abgerechnet wird, lesen Sie unter Wie wir zusammenarbeiten.
Mehr dazu: IT-Recht.
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