Rechtswahl und Gerichtsstand in internationalen Verträgen

Ihr Unternehmen schließt einen Vertrag mit einem Partner im Ausland: Kunde, Lieferant, Vertriebspartner oder Softwareanbieter. Die Klauseln am Ende des Vertrags entscheiden im Streitfall über fast alles.

Was jetzt zählt

  • Ohne Rechtswahl bestimmt sich das anwendbare Recht nach Regeln, die kaum jemand vorhersagen kann.
  • Beim internationalen Warenkauf gilt oft automatisch das UN-Kaufrecht, wenn es nicht ausgeschlossen wird; das kann gewollt sein oder nicht.
  • Ein Gerichtsstand nützt nur, wenn sich ein Urteil dort vollstrecken lässt, wo der Partner Vermögen hat; sonst ist eine Schiedsklausel oft die bessere Wahl.
  • Sprache, Vertragsfassung und Zustellung sollten gleich mitgeregelt werden.
  • Widersprechende AGB beider Seiten sind häufig; hier hilft eine klare Vereinbarung im Einzelvertrag.

Welche Unterlagen ich brauche

  • den Vertragsentwurf oder die Angebote beider Seiten mit AGB
  • Angaben zu Sitz und Vermögen des Partners
  • die Art der Leistung und die Lieferwege
  • frühere Verträge mit demselben Partner

Wie es weitergeht

Schicken Sie mir die Unterlagen per E-Mail an kanzlei@bauer.legal oder nutzen Sie die Terminanfrage; nennen Sie dabei eine laufende Frist. Ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktags und sage Ihnen, wie es weitergehen kann. Wie eine Zusammenarbeit abläuft und wie abgerechnet wird, lesen Sie unter Wie wir zusammenarbeiten.

Mehr dazu: Zivil- und Handelsrecht, Schiedsverfahren.

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.

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