Ein Marktplatz, ein App-Store oder eine andere Plattform hat Angebote Ihres Unternehmens entfernt oder das Händlerkonto gesperrt, oft nach der Beschwerde eines angeblichen Rechteinhabers wegen einer Marke, eines Designs oder eines Urheberrechts. Jeder Tag kostet Umsatz.
Was jetzt zählt
- Plattformen müssen Sperren in der Regel begründen und ein internes Beschwerdeverfahren anbieten. Dieser Weg ist oft der schnellste und sollte sorgfältig und belegt genutzt werden.
- Die Beschwerde des angeblichen Rechteinhabers genau ansehen: Wer beschwert sich, auf welches Recht stützt er sich, ist es überhaupt berührt?
- Unberechtigte Beschwerden können ihrerseits Ansprüche gegen den Beschwerdeführer auslösen, etwa auf Unterlassung und Schadensersatz.
- Belege für die eigene Berechtigung zusammenstellen: Lieferketten, Lizenzen, eigene Schutzrechte, Rechnungen des Herstellers.
- Die Kommunikation mit der Plattform dokumentieren; Fristen der Plattform einhalten.
Welche Unterlagen ich brauche
- die Mitteilung der Plattform mit Datum und Fallnummer
- die Beschwerde des Rechteinhabers, soweit mitgeteilt
- Belege zu Herkunft und Rechten: Rechnungen, Lizenzverträge, Marken- und Designeintragungen
- Umsatzzahlen vor und nach der Sperre, falls ein Schaden geltend gemacht werden soll
Wie es weitergeht
Schicken Sie mir die Unterlagen per E-Mail an kanzlei@bauer.legal oder nutzen Sie die Terminanfrage; nennen Sie dabei eine laufende Frist. Ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktags und sage Ihnen, wie es weitergehen kann. Läuft die Frist schon bald ab, rufen Sie am besten an: 033365 784007. Wie eine Zusammenarbeit abläuft und wie abgerechnet wird, lesen Sie unter Wie wir zusammenarbeiten.
Mehr dazu: Geistiges Eigentum, Wettbewerbsrecht.
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.