Negative Bewertung im Netz

Auf Google, einem Bewertungsportal oder in sozialen Medien steht eine Bewertung über Ihr Unternehmen, die Sie für falsch oder unfair halten, manchmal anonym, manchmal von jemandem, der nie Kunde war.

Was jetzt zählt

  • Nicht im Ärger antworten. Eine öffentliche Antwort, wenn überhaupt, bleibt kurz und sachlich.
  • Meinungen sind weitgehend erlaubt, auch scharfe. Anders liegt es bei unwahren Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik und Bewertungen ohne jeden Kundenkontakt.
  • Beweise sichern: Screenshot mit Datum, Link und Profil des Verfassers.
  • Plattformen müssen konkreten Hinweisen nachgehen; der Meldeweg ist oft der schnellste.
  • Stecken Mitbewerber hinter gefälschten Bewertungen, kommt zusätzlich das Wettbewerbsrecht ins Spiel.

Welche Unterlagen ich brauche

  • Screenshots und den Link zur Bewertung
  • Unterlagen zum betreffenden Vorgang oder den Beleg, dass kein Kontakt bestand
  • bisherige Meldungen an die Plattform und deren Antworten

Wie es weitergeht

Schicken Sie mir die Unterlagen per E-Mail an kanzlei@bauer.legal oder nutzen Sie die Terminanfrage; nennen Sie dabei eine laufende Frist. Ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktags und sage Ihnen, wie es weitergehen kann. Wie eine Zusammenarbeit abläuft und wie abgerechnet wird, lesen Sie unter Wie wir zusammenarbeiten.

Mehr dazu: Medienrecht, Wettbewerbsrecht.

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.

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