Eine Rechnung ist offen, Mahnungen bleiben ohne Reaktion, oder der Kunde hält die Zahlung wegen angeblicher Mängel zurück.
Was jetzt zählt
- Verjährung im Blick behalten: Viele Forderungen verjähren in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind. Das Jahresende ist deshalb oft der kritische Zeitpunkt.
- Den Verzug klar herbeiführen; er begründet Verzugszinsen und eine Pauschale.
- Einwände des Kunden ernst nehmen und dokumentieren. Sie entscheiden über den richtigen Weg.
- Ist die Forderung unstreitig, ist das gerichtliche Mahnverfahren schnell und günstig; bei Streit führt der Weg eher zur Klage.
- Vorher klären, ob beim Kunden etwas zu holen ist.
Welche Unterlagen ich brauche
- Angebot, Auftrag oder Vertrag und die einbezogenen AGB
- Lieferschein, Abnahme oder Leistungsnachweis
- Rechnungen, Mahnungen, Zahlungseingänge
- Korrespondenz über Mängel oder Einwände
Wie es weitergeht
Schicken Sie mir die Unterlagen per E-Mail an kanzlei@bauer.legal oder nutzen Sie die Terminanfrage; nennen Sie dabei eine laufende Frist. Ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktags und sage Ihnen, wie es weitergehen kann. Wie eine Zusammenarbeit abläuft und wie abgerechnet wird, lesen Sie unter Wie wir zusammenarbeiten.
Mehr dazu: Zivil- und Handelsrecht.
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.