Sie wollen sich von einem Mitarbeiter trennen, aus betrieblichen Gründen, wegen seines Verhaltens oder aus Gründen in seiner Person. Über den Erfolg entscheidet meist die Vorbereitung.
Was vorher zählt
- Eine Kündigung braucht die Schriftform mit Originalunterschrift; E-Mail, Messenger oder Scan genügen nicht.
- Der Zugang sollte sich beweisen lassen, etwa durch Übergabe vor Zeugen oder einen Boten.
- Ein Betriebsrat ist vorher anzuhören; sonst ist die Kündigung unwirksam.
- Besonderer Kündigungsschutz, etwa in Schwangerschaft und Elternzeit, bei Schwerbehinderung oder für Betriebsratsmitglieder, verlangt teils die vorherige Zustimmung einer Behörde.
- Bei Kündigungen wegen des Verhaltens ist in der Regel eine vorherige Abmahnung nötig; eine fristlose Kündigung muss binnen zwei Wochen ab Kenntnis der Gründe erklärt werden.
- Der Mitarbeiter hat drei Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage. Ein Aufhebungsvertrag kann eine planbare Alternative sein.
- Rückgabe von Geräten, Unterlagen und Zugängen sowie der Schutz von Kundenkontakten und Know-how gehören mit in die Planung.
Welche Unterlagen ich brauche
- den Arbeitsvertrag mit allen Nachträgen
- einschlägige Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
- Abmahnungen und Belege zu den Kündigungsgründen
- die Zahl der Beschäftigten und, bei betrieblichen Gründen, die Sozialdaten vergleichbarer Mitarbeiter
- ob ein Betriebsrat besteht
Wie es weitergeht
Schicken Sie mir die Unterlagen per E-Mail an kanzlei@bauer.legal oder nutzen Sie die Terminanfrage; nennen Sie dabei eine laufende Frist. Ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktags und sage Ihnen, wie es weitergehen kann. Wie eine Zusammenarbeit abläuft und wie abgerechnet wird, lesen Sie unter Wie wir zusammenarbeiten.
Mehr dazu: Arbeitsrecht.
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.