Beschäftigte nutzen KI-Werkzeuge für Texte, Übersetzungen, Code oder Auswertungen, mit oder ohne Erlaubnis. Die Geschäftsführung will das in geordnete Bahnen lenken.
Was jetzt zählt
- Seit Februar 2025 müssen Unternehmen, die KI einsetzen, für ausreichende KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten sorgen.
- Eine Richtlinie regelt, welche Werkzeuge erlaubt sind und welche Daten nicht eingegeben werden dürfen, etwa personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse.
- Auch Urheberrecht und Haftung spielen eine Rolle: KI-Ergebnisse sind nicht ohne Weiteres geschützt und können fremde Rechte verletzen.
- Ein Betriebsrat ist bei der Einführung technischer Einrichtungen zu beteiligen.
- Verträge mit KI-Anbietern auf Datennutzung und Vertraulichkeit prüfen.
Welche Unterlagen ich brauche
- eine Übersicht der genutzten oder geplanten KI-Werkzeuge
- bestehende IT- und Datenschutzrichtlinien
- Verträge und Nutzungsbedingungen der Anbieter
- Angaben zu Betriebsrat und Schulungen
Wie es weitergeht
Schicken Sie mir die Unterlagen per E-Mail an kanzlei@bauer.legal oder nutzen Sie die Terminanfrage; nennen Sie dabei eine laufende Frist. Ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktags und sage Ihnen, wie es weitergehen kann. Wie eine Zusammenarbeit abläuft und wie abgerechnet wird, lesen Sie unter Wie wir zusammenarbeiten.
Mehr dazu: Arbeitsrecht, IT-Recht, Schulungen.
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.