Einstweilige Verfügung zugestellt

Ein Gericht hat Ihrem Unternehmen etwas untersagt, oft ohne Sie vorher anzuhören, etwa eine Werbung, eine Äußerung oder den Vertrieb eines Produkts. Der Beschluss oder das Urteil wurde durch einen Gerichtsvollzieher oder von Anwalt zu Anwalt zugestellt.

Was jetzt zählt

  • Das Verbot gilt ab Zustellung und ist sofort zu befolgen. Verstöße können empfindliche Ordnungsgelder auslösen, auch wenn sie von Mitarbeitern, Händlern oder alten Inhalten im Netz ausgehen.
  • Alle Beteiligten im Unternehmen und bei Partnern sollten unverzüglich informiert werden.
  • Zustelldatum und Art der Zustellung festhalten; den Umschlag aufbewahren.
  • Es gibt mehrere Wege, auf eine Verfügung zu reagieren, mit jeweils eigenen Fristen und Kostenfolgen. Welcher passt, sollte vor jedem Schreiben an die Gegenseite geklärt sein.

Welche Unterlagen ich brauche

  • den Beschluss oder das Urteil mit der Antragsschrift und allen Anlagen
  • die Zustellungsunterlagen
  • eine vorausgegangene Abmahnung und die Korrespondenz dazu
  • Belege zum Sachverhalt aus Ihrer Sicht

Wie es weitergeht

Schicken Sie mir die Unterlagen per E-Mail an kanzlei@bauer.legal oder nutzen Sie die Terminanfrage; nennen Sie dabei eine laufende Frist. Ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktags und sage Ihnen, wie es weitergehen kann. Läuft die Frist schon bald ab, rufen Sie am besten an: 033365 784007. Wie eine Zusammenarbeit abläuft und wie abgerechnet wird, lesen Sie unter Wie wir zusammenarbeiten.

Mehr dazu: Wettbewerbsrecht, Geistiges Eigentum, Medienrecht.

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.

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