Anhörung oder Bußgeld der Datenschutzaufsicht

Die Datenschutzaufsichtsbehörde hat sich gemeldet, oft nach einer Beschwerde, einer Datenpanne oder einer Prüfung. Sie verlangt Auskünfte, hört Ihr Unternehmen an oder kündigt ein Bußgeld an.

Was jetzt zählt

  • Zuerst klären, in welchem Verfahren man sich befindet: Im Aufsichtsverfahren bestehen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten, im Bußgeldverfahren gelten andere Regeln.
  • Die gesetzten Fristen einhalten oder rechtzeitig um Verlängerung bitten.
  • Antworten sollten sachlich, vollständig im Umfang der Pflicht und nicht weitergehend als nötig sein.
  • Den beanstandeten Vorgang intern aufklären und, wo nötig, abstellen; das wirkt sich auch auf ein mögliches Bußgeld aus.
  • Den Datenschutzbeauftragten einbinden.

Welche Unterlagen ich brauche

  • das Schreiben der Behörde mit Eingangsdatum
  • die Beschwerde, soweit bekannt
  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutzhinweise, Verträge mit Dienstleistern
  • Dokumentation zum Vorfall und zu bereits ergriffenen Maßnahmen

Wie es weitergeht

Schicken Sie mir die Unterlagen per E-Mail an kanzlei@bauer.legal oder nutzen Sie die Terminanfrage; nennen Sie dabei eine laufende Frist. Ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktags und sage Ihnen, wie es weitergehen kann. Läuft die Frist schon bald ab, rufen Sie am besten an: 033365 784007. Wie eine Zusammenarbeit abläuft und wie abgerechnet wird, lesen Sie unter Wie wir zusammenarbeiten.

Mehr dazu: IT-Recht.

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.

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