In Ihrem Betrieb laden Beschäftigte zur Wahl eines Betriebsrats ein, oder eine Gewerkschaft kündigt die Initiative an.
Was jetzt zählt
- Die Wahl darf weder behindert noch beeinflusst werden; das ist strafbar. Initiatoren und Wahlbewerber genießen besonderen Kündigungsschutz.
- Der Arbeitgeber muss die Wahl unterstützen, etwa mit Unterlagen und Räumen, und trägt die Kosten.
- Mit einem Betriebsrat gelten Beteiligungsrechte, unter anderem bei Arbeitszeit, Einstellungen, Kündigungen und bei technischen Einrichtungen wie Software und IT-Systemen.
- Bestehende Abläufe, Richtlinien und IT-Systeme sollten deshalb jetzt gesichtet werden.
- Eine sachliche Zusammenarbeit von Anfang an erspart spätere Konflikte.
Welche Unterlagen ich brauche
- das Einladungsschreiben oder die Mitteilung zur Wahl
- Angaben zu Betrieben, Standorten und Beschäftigtenzahl
- bestehende Richtlinien und eine Übersicht der eingesetzten IT-Systeme
- Arbeitsverträge und Tarifbindung
Wie es weitergeht
Schicken Sie mir die Unterlagen per E-Mail an kanzlei@bauer.legal oder nutzen Sie die Terminanfrage; nennen Sie dabei eine laufende Frist. Ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktags und sage Ihnen, wie es weitergehen kann. Wie eine Zusammenarbeit abläuft und wie abgerechnet wird, lesen Sie unter Wie wir zusammenarbeiten.
Mehr dazu: Arbeitsrecht.
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.