Der Zoll hat eine Sendung Ihres Unternehmens angehalten, weil ein Rechteinhaber den Verdacht einer Marken-, Design- oder Urheberrechtsverletzung angemeldet hat. Sie erhalten eine Mitteilung mit einer Frist.
Was jetzt zählt
- Die Fristen sind sehr kurz, oft zehn Arbeitstage, bei verderblicher Ware noch kürzer.
- Schweigen kann als Zustimmung zur Vernichtung der Ware gelten. Wer die Ware behalten will, muss rechtzeitig widersprechen.
- Ob der Verdacht berechtigt ist, hängt oft an Herkunft und Lieferkette: Originalware aus dem Ausland, Parallelimporte und echte Fälschungen werden unterschiedlich behandelt.
- Nach einem Widerspruch muss der Rechteinhaber in der Regel ein Gerichtsverfahren einleiten, sonst wird die Ware freigegeben.
- Kommt die Ware von einem Lieferanten, sollte dieser sofort eingebunden werden.
Welche Unterlagen ich brauche
- die Mitteilung des Zolls mit Datum
- Rechnungen, Lieferpapiere und Bestellungen zur Sendung
- Nachweise zur Herkunft der Ware und zur Berechtigung des Lieferanten
- Fotos der Ware, soweit möglich
Wie es weitergeht
Schicken Sie mir die Unterlagen per E-Mail an kanzlei@bauer.legal oder nutzen Sie die Terminanfrage; nennen Sie dabei eine laufende Frist. Ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktags und sage Ihnen, wie es weitergehen kann. Läuft die Frist schon bald ab, rufen Sie am besten an: 033365 784007. Wie eine Zusammenarbeit abläuft und wie abgerechnet wird, lesen Sie unter Wie wir zusammenarbeiten.
Mehr dazu: Geistiges Eigentum.
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.