Ein Wettbewerber wirft Ihrem Unternehmen vor, mit einem Produkt ein Patent, ein Gebrauchsmuster oder ein eingetragenes Design zu verletzen. Er verlangt Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz, oder er fragt zunächst nur an.
Was jetzt zählt
- Zu unterscheiden ist, ob eine bloße Anfrage kommt oder eine Abmahnung. Beides verlangt eine Antwort, aber eine unterschiedliche.
- Technische Fragen klärt ein Patentanwalt, rechtliche und prozessuale ein Rechtsanwalt; ich arbeite hier mit einem Patentanwalt zusammen.
- Das Schutzrecht selbst prüfen: Ist es noch in Kraft, was schützt es genau, ist es angreifbar?
- Eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung kann ihrerseits Ansprüche auslösen.
- Den Vertrieb nicht vorschnell einstellen, aber die Risiken bis zur Klärung bewusst abwägen.
Welche Unterlagen ich brauche
- das Schreiben der Gegenseite mit Anlagen
- Produktbeschreibungen, Zeichnungen, Datenblätter
- seit wann das Produkt vertrieben wird und in welchen Ländern
- eigene Schutzrechte und Entwicklungsunterlagen
Wie es weitergeht
Schicken Sie mir die Unterlagen per E-Mail an kanzlei@bauer.legal oder nutzen Sie die Terminanfrage; nennen Sie dabei eine laufende Frist. Ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktags und sage Ihnen, wie es weitergehen kann. Läuft die Frist schon bald ab, rufen Sie am besten an: 033365 784007. Wie eine Zusammenarbeit abläuft und wie abgerechnet wird, lesen Sie unter Wie wir zusammenarbeiten.
Mehr dazu: Geistiges Eigentum.
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.