Mahnbescheid oder Klage erhalten

Das Gericht hat Ihrem Unternehmen einen Mahnbescheid oder eine Klage zugestellt, meist im gelben Umschlag.

Was jetzt zählt

  • Die Fristen laufen ab Zustellung; das Datum steht auf dem Umschlag, der aufbewahrt werden sollte.
  • Gegen einen Mahnbescheid kann innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden. Sonst droht ein Vollstreckungsbescheid, aus dem vollstreckt werden kann.
  • Bei einer Klage setzt das Gericht kurze Fristen für die Anzeige der Verteidigung und die Erwiderung. Vor dem Landgericht ist anwaltliche Vertretung vorgeschrieben.
  • Keine Teilzahlungen und keine Erklärungen gegenüber der Gegenseite, bevor die Lage geprüft ist: Sie können als Anerkenntnis gewertet werden.

Welche Unterlagen ich brauche

  • den Mahnbescheid oder die Klage mit Umschlag und allen Anlagen
  • Vertrag, Rechnungen und Korrespondenz zur Forderung
  • Zahlungsbelege
  • eigene Gegenansprüche, etwa wegen Mängeln

Wie es weitergeht

Schicken Sie mir die Unterlagen per E-Mail an kanzlei@bauer.legal oder nutzen Sie die Terminanfrage; nennen Sie dabei eine laufende Frist. Ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktags und sage Ihnen, wie es weitergehen kann. Läuft die Frist schon bald ab, rufen Sie am besten an: 033365 784007. Wie eine Zusammenarbeit abläuft und wie abgerechnet wird, lesen Sie unter Wie wir zusammenarbeiten.

Mehr dazu: Zivil- und Handelsrecht.

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.

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