Ein Kunde mit Sitz im Ausland zahlt nicht, innerhalb der EU oder außerhalb.
Was jetzt zählt
- Entscheidend sind Gerichtsstand und anwendbares Recht; oft ergeben sie sich aus dem Vertrag oder den AGB.
- Innerhalb der EU gibt es vereinfachte Wege, etwa das Europäische Mahnverfahren und für kleinere Beträge ein Verfahren für geringfügige Forderungen; Urteile lassen sich in anderen Mitgliedstaaten vollstrecken.
- Außerhalb der EU hängt viel von Abkommen ab; ein Schiedsspruch lässt sich oft leichter vollstrecken als ein Urteil.
- Verjährung im Blick behalten; sie kann sich nach ausländischem Recht richten.
- Vorher klären, ob beim Kunden etwas zu holen ist und wo sein Vermögen liegt.
Welche Unterlagen ich brauche
- Vertrag, AGB und Auftragsbestätigung
- Rechnungen, Lieferbelege, Mahnungen
- Korrespondenz mit dem Kunden
- Angaben zu Sitz und Registrierung des Kunden
Wie es weitergeht
Schicken Sie mir die Unterlagen per E-Mail an kanzlei@bauer.legal oder nutzen Sie die Terminanfrage; nennen Sie dabei eine laufende Frist. Ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktags und sage Ihnen, wie es weitergehen kann. Wie eine Zusammenarbeit abläuft und wie abgerechnet wird, lesen Sie unter Wie wir zusammenarbeiten.
Mehr dazu: Zivil- und Handelsrecht, Schiedsverfahren.
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.