Ihr Firmenname, ein Produktname oder eine Domain ähnelt einer fremden Marke; oder ein anderes Unternehmen hat einen Namen angemeldet, den Sie schon länger nutzen. Häufig kommt dazu ein Schreiben der Gegenseite oder eine Nachricht des Markenamts.
Was jetzt zählt
- Wer zuerst da war, hat oft die besseren Karten: Nicht nur eingetragene Marken, auch länger benutzte Unternehmenskennzeichen und Titel sind geschützt.
- Gegen neue Markenanmeldungen gibt es Widerspruchsfristen, beim Deutschen Patent- und Markenamt drei Monate, beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum ebenfalls drei Monate ab Veröffentlichung.
- Ob sich Namen verwechseln lassen, hängt von Klang, Bild, Bedeutung und den Waren und Dienstleistungen ab. Eine Recherche klärt die Lage.
- Eine Abgrenzungsvereinbarung ist oft günstiger und schneller als ein Streit.
- Vor einer Umbenennung Kosten und Aufwand gegen die Aussichten abwägen.
Welche Unterlagen ich brauche
- Nachweise, seit wann und wo Sie den Namen nutzen (Handelsregister, Rechnungen, Werbung, Domain)
- eigene Markeneintragungen
- das Schreiben der Gegenseite oder die Mitteilung des Amts
- die Waren und Dienstleistungen, für die der Name wichtig ist
Wie es weitergeht
Schicken Sie mir die Unterlagen per E-Mail an kanzlei@bauer.legal oder nutzen Sie die Terminanfrage; nennen Sie dabei eine laufende Frist. Ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktags und sage Ihnen, wie es weitergehen kann. Läuft die Frist schon bald ab, rufen Sie am besten an: 033365 784007. Wie eine Zusammenarbeit abläuft und wie abgerechnet wird, lesen Sie unter Wie wir zusammenarbeiten.
Mehr dazu: Geistiges Eigentum.
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.