Ein Fotograf, eine Bildagentur, ein Verlag oder ein Musikrechteinhaber wirft Ihrem Unternehmen vor, ein Werk ohne Lizenz genutzt zu haben, etwa auf der Website, in sozialen Medien oder in einer Broschüre. Verlangt werden Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Anwaltskosten, oft nach pauschalen Tabellen.
Was jetzt zählt
- Die gesetzte Frist ist ernst zu nehmen; die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden.
- Das Werk sollte überall entfernt werden: auf Unterseiten, in PDFs, in sozialen Medien und in Dateiablagen, die öffentlich erreichbar sind.
- Lizenznachweise suchen: Kaufbelege von Bildagenturen, Verträge mit Fotografen, Agenturen oder Textern.
- Die Höhe der Forderung ist häufig nicht zwingend. Hat eine Agentur das Werk eingebunden, kommt ein Rückgriff in Betracht.
Welche Unterlagen ich brauche
- die Abmahnung mit allen Anlagen und dem Zugangsdatum
- Lizenzbelege, Rechnungen und Verträge mit Agentur, Fotograf oder Texter
- wo, seit wann und wie lange das Werk genutzt wurde
- Screenshots der betroffenen Seiten
Wie es weitergeht
Schicken Sie mir die Unterlagen per E-Mail an kanzlei@bauer.legal oder nutzen Sie die Terminanfrage; nennen Sie dabei eine laufende Frist. Ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktags und sage Ihnen, wie es weitergehen kann. Läuft die Frist schon bald ab, rufen Sie am besten an: 033365 784007. Wie eine Zusammenarbeit abläuft und wie abgerechnet wird, lesen Sie unter Wie wir zusammenarbeiten.
Mehr dazu: Geistiges Eigentum.
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.