Abmahnung erhalten

Ein Mitbewerber oder ein Verband wirft Ihrem Unternehmen einen Wettbewerbsverstoß vor, etwa in der Werbung, bei Preisangaben oder bei den Pflichtangaben im Online-Shop. Verlangt werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, oft binnen weniger Tage, und die Erstattung von Anwaltskosten.

Was jetzt zählt

  • Die gesetzte Frist ist ernst zu nehmen. Wer sie verstreichen lässt, riskiert eine einstweilige Verfügung, häufig ohne vorherige Anhörung.
  • Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Sie bindet in der Regel dauerhaft, ist mit Vertragsstrafen verknüpft und oft weiter gefasst als nötig.
  • Ob die Abmahnung berechtigt ist und ob der Absender überhaupt abmahnen darf, ist eine eigene Prüfung wert. Missbräuchliche Abmahnungen kommen vor.
  • Den beanstandeten Zustand mit Datum sichern (Screenshot, PDF) und ihn, wo sinnvoll, vorläufig abstellen.
  • Vor der Prüfung weder zahlen noch mit der Gegenseite verhandeln.

Welche Unterlagen ich brauche

  • die Abmahnung mit allen Anlagen und dem Zugangsdatum (Umschlag oder E-Mail)
  • die beanstandete Werbung oder Seite als Screenshot oder PDF
  • frühere Abmahnungen oder abgegebene Unterlassungserklärungen
  • wer im Unternehmen für die beanstandete Werbung zuständig ist

Wie es weitergeht

Schicken Sie mir die Unterlagen per E-Mail an kanzlei@bauer.legal oder nutzen Sie die Terminanfrage; nennen Sie dabei eine laufende Frist. Ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktags und sage Ihnen, wie es weitergehen kann. Läuft die Frist schon bald ab, rufen Sie am besten an: 033365 784007. Wie eine Zusammenarbeit abläuft und wie abgerechnet wird, lesen Sie unter Wie wir zusammenarbeiten.

Mehr dazu: Wettbewerbsrecht.

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.

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