Schutz vor aerogenen Infektionen für Selbstständige

Wer die Verantwortung für seine Leistung nicht ohne Weiteres auf andere übertragen kann, hat ein Interesse daran, leistungsfähig zu bleiben. Die Grundlage der Leistungsfähigkeit bildet die Gesundheit. Insbesondere in Phasen, in denen Arbeit nicht liegen bleiben sollte, gehört ein hinreichender Eigenschutz vor Krankheit zu den Pflichten sich selbst und den Auftraggebenden gegenüber.

Während der Schutz etwa vor Infektion durch die Nahrung, durch das Wasser, durch Sexualkontakte oder durch Schmierinfektion gesellschaftlich bereits Geltung beanspruchen darf, sieht es für den Schutz vor aerogener Infektion, also vor Infektion durch die Luft, noch mau aus.

Da die Infektionswege durch die Luft – durch Tröpfchen oder Aerosole – inzwischen gut erforscht sind und es geeignete Schutztechniken gibt, ist jedoch eine Infektionsvermeidung auch hier möglich und insofern auch geboten, um unnötige Haftungsrisiken zu vermeiden.

Es gilt dabei das “Schweizer-Käse”-Prinzip: Jede Scheibe Infektionsschutz hat wie jener Löcher, durch die Stapelung dieser Maßnahmen entsteht jedoch ein nahezu dichtes Bollwerk gegen einen Infektion.

Zu diesen Schutzmaßnahmen gehören je nach Szenario:

  • Dichtsitzende Maske
  • geeignete Impfung
  • Abstand halten, insbesondere zu symptomatischen Menschen
  • Lüftung
  • HEPA-Filtrierung
  • Testen

Typische Szenarien sind:

  • berufliche Termine
  • private Termine
  • Reisen

Der Aufwand für einen optimalen Schutz ist durchaus beträchtlich, hat sich in der Regel aber nach wenigen “geretteten” Aufträgen wieder eingespielt. Die genannten Schutzmaßnahmen helfen, eine Erkrankung und Haftung zu vermeiden, erhalten so die eigene Leistungsfähigkeit und schützen damit wiederum auch die eigenen Mitmenschen.

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