Gesund arbeiten.
Wer eine Leistung erbringt, die sich nicht ohne Weiteres auf andere übertragen lässt – als Selbstständige oder Selbstständiger, in der Geschäftsführung, als Anwalt –, ist darauf angewiesen, leistungsfähig zu bleiben. Ein Ausfall durch Krankheit kostet: Termine platzen, Fristen geraten in Gefahr, Aufträge gehen verloren, Vertretungen müssen organisiert und bezahlt werden. Die Grundlage der Leistungsfähigkeit ist die Gesundheit. Sie zu schützen, gehört zu den Pflichten gegenüber sich selbst und gegenüber denen, die sich auf die eigene Leistung verlassen.
Gegen Infektionen über die Luft, durch Tröpfchen und Aerosole, schützen sich bisher nur wenige. Dabei sind diese Übertragungswege gut erforscht, und es gibt wirksame Schutztechniken. Wo Schutz möglich und zumutbar ist, wird er zu einer Frage der Sorgfalt.
Das Schweizer-Käse-Prinzip
Keine einzelne Maßnahme schützt vollständig. Jede hat, wie eine Scheibe Schweizer Käse, Löcher. Erst mehrere Maßnahmen übereinander ergeben einen weitgehend dichten Schutz. Je nach Situation gehören dazu:
- eine gut sitzende Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar),
- Lüftung und Luftfilterung, etwa mit HEPA-Filtern,
- Abstand, vor allem zu Menschen mit Symptomen,
- die Verlagerung von Besprechungen ans Telefon oder ins Videogespräch,
- Tests bei Symptomen oder vor Terminen mit engem Kontakt,
- ein zeitgemäßer Impfschutz nach ärztlicher Empfehlung.
Die wirtschaftliche Rechnung
Guter Schutz kostet: Masken, Filtergeräte, organisatorische Umstellungen, gelegentlich auch ein irritierter Blick des Gegenübers. Dem steht ein Risiko gegenüber, das sich beziffern lässt. Jeder vermiedene Ausfall – einige Tage, einige Wochen, bei langwierigen Verläufen auch mehr – erhält Umsatz, Termine und das Vertrauen der Auftraggeber. In aller Regel hat sich der Aufwand nach wenigen „geretteten“ Aufträgen wieder eingespielt. Und wer für die eigene Leistungsfähigkeit vorsorgt, sorgt zugleich dafür, dass Zusagen und Fristen eingehalten werden, für die er einzustehen hat.
Wie ich Termine gestalte
Aus diesen Gründen gilt in meiner Kanzlei:
- Besprechungen führe ich vorrangig telefonisch oder im Videogespräch. Für die meisten Anliegen ist das gleichwertig, und es spart Ihnen den Weg.
- Persönliche Termine finden in gut gelüfteten Räumen statt. Ich trage dabei in der Regel eine Maske und bitte Sie, das ebenfalls zu tun; Masken halte ich bereit.
- Wenn Sie Erkältungssymptome haben, sagen Sie bitte rechtzeitig Bescheid. Dann führen wir den Termin im Videogespräch oder verschieben ihn.
- Unterlagen tauschen wir vorzugsweise elektronisch aus.
Das ist keine Übervorsicht. Ich möchte für Ihre Sache verfügbar bleiben, gerade dann, wenn es darauf ankommt.
Bei Gericht
Auch in Gerichtsverhandlungen trage ich, wo es sinnvoll ist, eine Maske. Wo das Prozessrecht es zulässt, kommt außerdem eine Videoverhandlung in Betracht, also die Teilnahme per Bild- und Tonübertragung; auch sie beantrage ich, wenn es der Sache nicht schadet.
Für Mandantinnen und Mandanten, die selbst an einer Verhandlung teilnehmen, gilt Entsprechendes. Das besprechen wir vorher.
Im Betrieb
Für Unternehmen ist der Schutz vor Infektionen auch eine rechtliche Pflicht: Arbeitgeber müssen Gefährdungen am Arbeitsplatz beurteilen und angemessene Schutzmaßnahmen treffen. Dazu können Lüftung, Luftfilter, Homeoffice oder Masken gehören, und dazu gehören Fragen des Datenschutzes, wenn es um Gesundheitsdaten der Beschäftigten geht. Dazu berate ich im Arbeitsrecht.
Zur Einordnung: Infektionen werden auf verschiedenen Wegen übertragen – über Nahrung und Wasser, durch Schmier- und Kontaktinfektion, durch Sexualkontakte und über die Luft, durch Tröpfchen und Aerosole. Gegen die meisten dieser Wege sind Schutzmaßnahmen gesellschaftlich längst selbstverständlich. Beim Schutz vor Infektionen über die Luft stehen wir dagegen erst am Anfang.