Daß, weil Ich empfinde, die Berührung und Gewalt gegen meinen Körper mich unmittelbar als wirklich und gegenwärtig berührt, macht den Unterschied zwischen persönlicher Beleidigung und zwischen Verletzung meines äußeren Eigentums, als in welchem mein Wille in dieser unmittelbaren Gegenwart und Wirklichkeit ist.
[zu § 48]
In § 48 Konkreter Besitz; – aber hier persönlicher Besitz überhaupt.
β) in Beziehung auf Andere –
Eine besondre Art des Eigentums. Dasein meiner Persönlichkeit
Ehre Eigentum der Vorstellung – auch Äußerlichkeit – die Meinung, Vorstellung Anderer (gehört zur Vorstellung)
Dies will ich sein in der Vorstellung Anderer – nicht meine Willkür erfüllen
Das, als was ich mich Anderen zeigen, für sie dies sein will – wenn auch ganz meine Kaprice
Diese Anderen, ein Kreis meinesgleichen, denen dies Etwas ist, was ich sein will – und wenn es auch nur dies ist, daß ich Etwas sein will, ein solches, das Ehre hat –
Auf objektiven Inhalt kann ich mich dabei nicht einlassen, denn dieser ist nicht ein rein Persönliches.
Dies fällt ihrem Urteil anheim, ist die freie, wahrhaftige Ehre –